Pools und Gartenhütten ohne Baukonsens müssen aber weiterhin weg.
Mit einem einstimmigen Beschluss hat am Donnerstag der OÖ. Landtag die Möglichkeit zu einer Lösung bei widmungswidrigen Baufehlern durch eine nachträgliche Widmungsergänzung abgesegnet. „Es ist keine Generalamnestie für Schwarzbauten“, sagt LH-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ), der das OÖ. Raumordnungs- und Bauordnungspaket gemeinsam mit der ÖVP eingebracht hat. „Es handelt sich hier um eine Lösung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Zugleich zielt die Regelung nicht auf ‚klassische‘ Schwarzbauten ab und es sind auch nur Bauten umfasst, die für die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerlässlich sind.“ Gartenhütten und Swimmingpools ohne Baugenehmigung sind somit in der Ergänzung nicht inkludiert.Vernunftslösung. „Es hätte jeglicher Vernunft widersprochen, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, nur um dann ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden“, so Raumordnungs-LR Markus Achleitner (ÖVP).