Milde Justiz

Todeslenker ließ Radfahrer sterben

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Zum jetzigen Stand droht dem auf freiem Fuß angezeigten Todes­lenker höchstens ein Jahr Haft.

OÖ, NÖ. Es geht um den schrecklichen Todesfall vom Donnerstagabend auf einer Straße bei Blindenmarkt. Dort war der 34-jährige Ingenieur Michael M. aus Losenstein, der in Wieselburg arbeitete, mit einem Rennrad nach 22 Uhr noch auf der Landstraße unterwegs.

Der Hobbysportler lief oder radelte fast jeden Tag 50 Kilometer und mehr und war wohl auf dem Heimweg. Ein Rücklicht hatte er auf jeden Fall eingeschaltet (das leuchtet sogar noch auf den Wrackfotos) und es ist kaum anzunehmen, dass er um diese Uhrzeit ohne Frontlicht unterwegs war. Trotzdem bemerkte ein Audi-Fahrer aus Amstetten den Radfahrer nicht.

Verblutet. Schlimm genug, dass der Pkw-Lenker den Biker übersehen hatte. Er blieb auch nicht stehen, als er ihn rammte, sondern beging Fahrerflucht, weil er, wie er später angeben sollte, an einen Wildunfall gedacht hatte. Doch auch hier hätte er anhalten und eine Meldung absetzen müssen. Und hätte dabei vielleicht gemerkt, dass das Reh in Wahrheit ein Mensch war, dem beim Crash der Unterschenkel abgerissen wurde. Das Bein flog 80 Meter weit. Das Opfer verblutete in der Wiese.

Nur Geldstrafe? Wer jetzt annimmt, dass gegen den Audi-Fahrer etwa wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge (bis 3 Jahre Haft) oder aufgrund der Fahrerflucht wegen grob fahrlässiger ­Tötung im Straßenverkehr (ebenfalls bis 3 Jahre Haft) ermittelt wird, irrt. Laut Staatsanwaltschaft St. Pölten steht derzeit nur der Verdacht der (einfachen) fahrlässigen ­Tötung im Raum. Hier würde es nur ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe setzen. Man wird sehen, ob es bei dieser Milde bleibt. Denn die näheren Umstände „müssen noch er­mittelt werden“, so ein Sprecher der Anklagebehörde.

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