Privatanklage über 60.000 Euro

Obszöne Emails: Prozess gegen Ex-Grüne Maurer vertagt

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Die ehemalige Grüne muss sich wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verantworten.

Die frühere Abgeordnete der Grünen, Sigrid Maurer, hat sich am Dienstag vor Gericht wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verantworten müssen. Weil sie obszöne Nachrichten an sie öffentlich gemacht und darin einen Wiener Biergeschäft-Besitzer als Verfasser beschuldigt hat, wurde sie von dem Mann geklagt. Ein Urteil erging am Dienstag noch nicht, die Verhandlung wurde auf 9. Oktober vertagt.
 

Postings veröffentlicht

Am 30. Mai veröffentlichte Maurer über Facebook und Twitter, dass sie tags zuvor vom Besitzer des Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige distanzierte sich davon, der Verfasser der Nachrichten zu sein, und klagte Maurer. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hat. Hinzu kommen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro.
 
Maurer, die in der Nähe des Geschäftes wohnt, muss an dem Lokal oft vorbei, um in die Arbeit zu gehen. Laut ihrer Anwältin Maria Windhager würden dort auf dem sehr engen Gehsteig immer wieder Männer stehen, an denen sie vorbei müsse. Die ehemalige Politikerin sei dort begafft, blöd angeschaut und angeredet worden. "Sie sagten: 'He, da drinnen wird grad' ein Pool gebaut'", berichtete Maurer bei ihrer Befragung durch Richter Stefan Apostol über die Vorgänge am 29. Mai. Auf die Antwort: "Was geht mich das an?", meinte einer der Männer laut Maurer: "Ja, dann kannst du dort schwimmen im Bikini."
 

"Wollte mir das nicht gefallen lassen"

Als sie im Büro ankam, sah sie zwei obszöne Nachrichten, die über den privaten Messenger-Dienst des Facebook-Accounts des Biergeschäftes abgeschickt worden waren. Darin stand eingangs: "Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen." Nach zwölf Minuten eine weitere Nachricht, in der Maurer als "dreckige kleine Bitch" bezeichnet wurde.
 
"Ich wollte mir das nicht gefallen lassen", sagte die Angeklagte. "Es kann nicht sein, dass ich wie viele betroffene Frau bei so was Stillschweigen bewahren muss." Nachdem sie in Absprache mit befreundeten Juristen zu dem Schluss gekommen war, dass diese Nachrichten für den Verfasser keine rechtlichen Konsequenzen bedeuten würden, machte sie die Meldungen und die Identität des Absenders öffentlich. "Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren." Auf die Frage des Richters, ob sie das bereue, meinte Maurer: "Nein, wir leben im Jahr 2018." Sie bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
 

"Einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr"

Ihre Mandantin sei eine engagierte Feministin, die heikle Themen anspreche. In dieser Eigenschaft habe sie diesen mutigen Schritt gewagt und habe die Nachricht veröffentlicht, betonte Windhager. Der Prozess nun sei ein "einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr".
 
Die Ex-Grüne ist "zu 100 Prozent" davon überzeugt, dass es sich beim Privatankläger um den Verfasser der Nachrichten handelt. Denn die Werbepostings auf seiner Facebook-Seite, die obszönen Nachrichten sowie das daraufhin verfasste Posting, worin sich der 40-Jährige von den sexistischen Inhalten distanzierte, haben die gleichen Interpunktionsfehler aufgewiesen.
 
Der Privatankläger, der kurzfristig nicht von Adrian Hollaender, sondern von Anwalt Andreas Reichenbach vertreten wurde, beteuerte vor Gericht, diese Nachrichten nicht verfasst zu haben. "Ich hab's nicht geschrieben", er habe Maurer nicht einmal gekannt, weder aufgrund ihrer politischen Karriere noch durch das Vorbeigehen an seinem Geschäft. Er sagte, dass auch Kunden theoretisch seinen Computer, der sich auf einem Pult hinter der Bar befand, nutzen hätten können. Am Dienstag berichtete er nun auch von einem "älteren Herren mit schütterem Haar", der an dem besagten Tag Kunden bedient hätte, wie ihm eine Frau einmal berichtete. Er würde bis zu 15 Mal am Tag sein Geschäft verlassen, um etwa ins Lager oder zum nahe gelegenen Supermarkt zu gehen. "Was hat der Mann dort gemacht", fragte Richter Apostol. "Das frag' ich mich auch." Der Richter: "Dann müsste der ominöse Glatzkopf zwölf Minuten in dem Geschäft gewesen sein." Denn dies sei die Zeitspanne zwischen den beiden Nachrichten, die erste wurde um 15.26 Uhr und die zweite um 15.38 Uhr abgesetzt.
 

Interpunktion im Fokus

Auch auf die fehlerhafte Interpunktion in den Postings und Nachrichten wurde der 40-Jährige angesprochen. Der Verfasser machte vor Punkten, Beistrichen und Ausrufungszeichen einen Abstand. "Was haben Sie in Deutsch gehabt? Wo haben Sie Interpunktion gelernt?", fragte Apostol. "Was ist das?", wollte der Lokalinhaber wissen. "Das ist das, was Sie nicht können", meinte der Richter. Apostol machte den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe und wenn es zu weit geht, "könnte ich Sie heute direkt verhaften". Für falsche Beweisaussage würden dem Mann bis zu drei Jahren Haft drohen.
 
Der Richter verlangte von dem Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes in seinem Geschäft aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangten 20.000 Euro rechtfertigen würden. "Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit", meinte Apostol. Der Unternehmer gab an, dass er expandieren wollte, aber im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen sind. Zum Beweis, dass die Geschäfte danach schlecht gelaufen sind, wurde die Verhandlung vertagt. Es sollen auch noch weitere Zeugen zu Wort kommen.
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 13:41

Verhandlung vertagt

Am 9. Oktober geht es weiter.

 13:38

Der Bruder kommt

Die mögliche Rauch-Pause dürfte vorbei sein. Der Brunder des Täters war vorher Geschäftsführer des Bierladens. "Die FB-Seite des Lokals ist immer offen", sagt dieser und bestätigt, dass er manchen Kunden auch zum PC gelassen hat. Vor dem Bruder des Klägers hat der Administrator das Lokal betrieben, dann die Homepage weiter betreut.

 13:35

In der Zwischenzeit wird der Kläger befragt

Der Administator schreibt, laut Aussage des Klägers, die Texte zwar selbst, bekommt aber von ihm Anweisungen. Den Netzwerkadministator hat der Kläger nicht gefragt, ob er die Nachrichten versendet hat. Die Nachrichten wurde alle vom Account des Klägers verschickt, sagt er mit ziemlicher Lautstärke.

 13:27

Bruder des Klägers aufgerufen

Auf ihn wird man allerdings warten müssen, da er nicht mehr vor der Türe ist.

 13:24

Nächster Zeuge, nächster potenzieller Franchisenehmer

Der Zeuge hat sich dagegen entschieden Franchisenehmer zu werden, da der Kläger ihn darauf hingewiesen hat, dass immer mehr Lieferanten abspringen. Der Zeuge bestätigt, dass im Lokal Musik gespielt wird. "Ja, ab und zu, dafür ist meistens der Inhaber verantwortlich." Er habe aber auch einmal einen anderen Kunden am PC beobachtet.

 13:17

Nächste Zeugin

Die nächste Zeugin hat das Geschäft auf Facebook negeativ bewertet, mit der Bemerkung, dass sie bei Sexisten kein Bier kaufe. "Ich war aufgebracht, warum man sich derart bedrohen lassen muss als Frau", sagt die Zeugin. Als Antwort habe sie erhalten, dass sich der Netzwerktechniker "einen Spaß erlaubt hätte". Auch hier war die Interpunktion auffällig. Screenshot hat auch sie nicht gemacht. Die Frage des Richters, ob es sich um dieselbe Schreibweise handelte, bejaht die Zeugin. Der Anwalt ist skeptisch und hakt nach. "Wenn Sie sich nicht genau erinnern, welche Satzzeichen gesetzt wurden, wieso wissen Sie es dann?" Antwort: "Ich beschäftige mich mit Sprache. Das ist mir aufgefallen."

 13:14

Keine Screenshots oder Nachforschungen

Nachforschungen hat die Zeugin nicht abgestellt, wer das Posting verfasst hat. "Ich war nicht in dem Lokal, ich hab kein Interesse in ein Lokal zu gehen, in dem Frauen derart behandelt werden." Daraufhin entsteht ein Wortduell mit dem Anwalt des Klägers.

 13:09

Ausrede "lächerlich und feig"

Dass jemand anderer als L. die Nachricht geschrieben habe, hält die Zeugin für „lächerlich und feig“.

 13:06

Zeugin spricht über orthographische Ähnlichkeiten

Es geht weiter mit der Zeugin. Sie hat die orthographischen Ähnlichkeiten zwischen der Nachricht an Maurer und der Homepage von Herrn L. entdeckt, wie sie nun schildert. Jemand habe gepostet: "Der Übeltäter ist gefasst, es war der Netzwerk-Administrator". Es habe die Zeugin amüsiert, „dass es eine derart schlechte Orthographie eine zweites Mal auf Gottes Erden gibt“. Sie habe sich das genau angesehen. In der Nachricht an Maurer hätte es Eigenarten - neben zahlreichen Rechtschreibfehlern - wie drei Abstände nach einem vollständigen Satz, dann drei Rufzeichen und wieder drei Abstände. Auf der Homepage sei es auch so.

 13:00

Zeuge fehlt weiterhin

Es sollte weiter gehen, doch alles wartet auf den Anwalt des Klägers. „Er ist draußen und gibt Interviews am laufenden Band“, meint eine der Anwesenden. Maurers Anwältin geht ihn suchen: „Er ist verschwunden.“ Er wollte einen Kalender holen, weiß der Richter. Nun heißt es warten. „Der verschollene Ankläger“, noch nimmt es der Richter mit Humor. Endlich, der Anwalt ist da. „Wir warten“, sagt der Richter nun etwas ungeduldiger.

 12:52

Wieder Pause

Kurze Pause, weil Schriftführerwechsel. Dann wird es noch ungefähr 20 Minuten dauern, erklärt der Richter. Urteil wird es aber heute keines geben, weil noch Zeugen befragt und unter anderem Telefonprotokolle vorgelegt werden müssen.

 12:51

"Das beste Bier der Stadt"

Eine neue Zeugin nimmt Platz. Sie kommt regelmäßig in das Lokal von L. Dort seien eher männliche Gäste, erklärt sie auf Frage des Richters. L. habe das beste Bier in der Stadt und sie immer gut beraten. Sie bestätigt, dass der Zugang zum Computer eher locker gehalten wird. Darüber habe sie sich selber gewundert. Die Zeugin darf wieder gehen.

 12:41

Zeuge verweigert Aussage

Ein potenzieller Zeuge, der an diesem Tag anwesend war, wollte nicht aussagen. „Der Druck war ihm zu groß“, erklärt L. Der Richter will ihn nun vorladen.

 12:38

Verdopplung im Juli

L. legt jetzt seine Buchhaltungsunterlagen vor. „Da, im Juni ist es kurz mehr geworden, wegen der Gaffer.“ „Ums doppelte mehr“, merkt der Richter an. Danach aber wieder ein bisschen weniger, meint L.

 12:36

„Mein ganzes Leben ist ruiniert“

Viele Kunden und wichtige Lieferanten habe er verloren. Auch den Angestellten, den sie angestellt hatten, für die Zeit wenn ihr kleiner Sohn in den Kindergarten kommt, könnten sie sich nun nicht mehr leisten. „Es fehlt jetzt an allen Ecken und Enden.“ Außerdem würde ihr Mann nun ständig bedroht, beschimpft und sogar angerempelt. „Frauen ziehen sich ihr Shirt runter, weil es lustig ist. Das ist furchtbar, wenn wir mit unserer Tochter unterwegs sind“. „Wir haben ca 15.000 Euro dadurch verloren“, so die Zeugin.

 12:27

Am Abend nach dem Vorfall sei er komplett aufgelöst nach Hause gekommen. Er habe versucht herauszufinden, wer das geschrieben haben könnte. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, für die Lebensgefährtin sei von der ersten Minute an klar gewesen, dass ihr Partner das nicht geschrieben hat. „Das traut man ihm vielleicht zu aufgrund seines Äußeren, weil er groß und breit ist und Glatze hat, zu. Aber so ist er nicht. Er kommt nach Hause, geht staubsaugen, spielt mit den Kleinen.“ Die beiden würden sich gerade etwas aufbauen, "das würde er doch nicht aufs Spiel setzen“. Die dauernden Hasspostings hätten ihr Leben massiv verändert und beeinträchtigt. „Wir können keine Ausflüge mehr machen, das Auto war neulich zerstört“.

 12:23

Von Darstellung des Mannes getroffen

Um 15:29 Uhr habe sie mit ihrem Mann telefoniert. Das mache sie jeden Tag, wenn die zehnjährige Tochter von der Schule Aus hat. Im Hintergrund sei es laut gewesen, das Lokal war ja voll, deshalb müsse er wohl zum Telefonieren hinaus gegangen. Der Richter hakt nach: „Ihr Mann hat was anderes erzählt. Er konnte sich nicht erklären, wer da in dein Lokal gekommen und das geschrieben haben könnte“. Es trifft die Zeugin, wie ihr Mann dargestellt wird: „er ist nicht frauenfeindlich oder ein Macho. Er ist ein fürsorglicher Familienvater.“

 12:19

Gespräche mit Mann

Natürlich habe sie mit ihrem Mann über den Vorfall gesprochen. Wer es war? „Das wissen wir leider nicht.“, das sei auch schwer zu eruieren, weil mehrer Kunden an dem Tag da waren. Dass Gäste einfach „nach hinten an den Computer“ dürfen, sei schon öfter ein Streitpunkt zwischen dem paar gewesen, erklärt sie. „Da ist die Grenze.“ Die Gäste würden etwa Musik auswählen, manche auch Sportwetten machen und E-Mails checken.

 12:16

Nächste Zeugin

Jetzt wird die Lebensgefährtin des Klägers als Zeugin aufgerufen.

 12:15

Ominöser Mann unbekannt

An den ominösen Mann mit schütterem Haar erinnert sich Herr W nicht. „Schütteres Haar. Das kann ja jeder sein.“ W. habe auch nicht wahrgenommen, dass L. - so wie er es vorher ausgesagt habe - seine Gäste öfter mal alleine lasse. W. darf gehen. Der andere Zeuge ist immer noch verschollen.

 12:12

Lokal seit Vorfall unter Beschuss

Lange Zeit nach dem Vorfall seien Gäste vor dem Lokal angestänkert worden, Stühle umgetreten, das Lokal abschmiert und angespuckt, schildert W. Er sei immer noch regelmäßig dort.

 12:06

Wer war am Computer?

Wer der dritte Mann mit W. und L. vor dem Lokal gewesen sei, das wisse er nicht mehr. Am Computer von Herrn L. sei er nicht gewesen. Er bestätigt aber, dass hier und da jemand am Computer stehe, um Musik auszusuchen. „Also eher abends?“ - „Ja.“

 12:03

Ob er mit Herrn L. über die Nachrichten gesprochen habe, will der Richter wissen. „Ich habe durch die Zeitungen davon erfahren, hat ja jeder darüber geschrieben.“ Er kann sich nicht vorstellen, dass Herr l. so etwas geschrieben hat. Auch, dass vorbei gehende Frauen von Gästen angesprochen wurden, wüsste er nicht. „Was für den einen ein Anstänkern ist, kann für den anderen ja noch ein Flirt-Versuch sein“, meint der Richter. W. beharrt darauf, dass es nicht Usus sei, Frauen vor dem Lokal anzusprechen. „Und wird über die Frauen gesprochen“, fragt der Richter. „Nein!“ - „Warum nicht?“

 11:59

Kollektives Nicht-Wissen

Etwa einmal die Woche sei er in dem Lokal von L., sich am fraglichen Tag war er dort. Maurer habe er nicht vorbei gehen sehen. Auch Maurer weiß nicht mehr, ob sie ihn vor dem Lokal sah. „Ich habe ihn aber schon öfter dort gesehen“, erklärt sie auf entsprechende Frage des Richters.

 11:57

Homepage-Texter sagt aus

Der nächste Zeuge scheint abhanden gekommen zu sein. Deshalb ist jetzt Herr W. an der Reihe, der laut Herrn L. für die Texte auf der Homepage verantwortlich ist. Er kenne L. schon länger, wie er erzählt. Er hätte Ende 2018 Franchise-Nehmer von L. werden sollen. Wie groß der Umsatz denn sei, will der Richter wissen. 200 bis 300€ am Tag, glaubt W. „Das ist aber normaler weise kein Umsatz, wo man ans expandieren denkt“, meint der Richter an. Nach dem Zwischenfall mit Maurer sei er aber ohnehin abgesprungen, erklärt W.

 11:52

Es geht weiter

Eine Zeugin von Frau Maurer ist dran. Die wohne auch in der Nähe des Lokals und auch ihr sei dort schon Ähnliches passiert. Sie und Maurer kannten einander vorher nicht, die Ex-Grüne wurde auf die Zeugin aufmerksam, als die auf ihren Tweet geantwortet hatte. „Ich kann mich erinnern, dass öfter drei Männer vor dem Lokal stehen. Einer davon ist Herr L.“ Auch sie habe ein ungutes Gefühl beim Vorbeigehen, erklärt sie auf die entsprechende Frage des Richters. Auch einen sexistischen Kommentar in ihre Richtung habe es von den drei Männern einmal gegeben. Was genau gesagt wurde, das weiß die Zeugin nicht mehr. Keiner hat mehr Fragen, sie ist damit entlassen.

 11:35

Zehn Minuten Pause

Windhager ist mit ihrer Befragung fertig. Herr L. solle nun seine Buchhaltungsunterlagen holen. 10 Minuten Pause.

 11:30

Stammgast soll es nicht gewesen sein

Windhager fragt, ob L. manchmal mit seinen Gästen vor dem Lokal trinkt. „Ja manchmal“. Ob er sich an den 29.5. 2018 erinnern könne? Er war rauchen, beim Supermarkt vielleicht. Wüsste er das noch, hätte er es dem Richter bereits erklärt.

Ob er sich an die Gäste an diesem Tag erinnern könne: Ein Stammgast sei da gewesen. Dass der Maurer belästigt habe, glaubt er aber nicht. „Er kennt Frau Maurer“. Der Herr ist heute auch in Gerichtssaal anwesend, verrät L.

 11:28

Lebensgefährtin scheinbar Beweis gegen Rassismus

Der Richter fragt, ob Herr L. ein Problem mit den Grünen habe. Nein, meint der. Aber er habe seit dem Vorfall „tagtäglich mit denen zu tun“. Er würde etwa als „Nazi“ oder „braune Sau“ beschimpft: „Ich bin aber seit 13 Jahren mit einer Jugoslawin zusammen. Wir haben zwei Kinder“ Die Lebensgefährtin ist heute anwesend.

 11:18

Herr L. macht wegen Maurers Posting schweren Geschäftsentgang geltend. Um wie viel es sich handelt, wiil der Richter wissen. Es seien ihm etwa Lieferanten abgesprungen, erklärt L. „Es liegt an Ihnen den Schaden zu beziffern, wenn sie den geltend machen“, so Apostol. L. solle seine Buchhaltungsunterlagen vorlegen. Er habe etwa 20 Kunden am Tag. „Wenn da jeder 10 Bier kauft, brauche ich nicht mehr“.

 11:16

Richter zeigt Versäumnis auf

Herr l. hätte gerne, dass man die Zeugin ausforscht, die ihm von dem Glatzkopf hinter dem Tresen erzählt hat. „Dazu hätten Sie lange genug Zeit, Monate lang“, meint der Richter etwas verärgert. Das solle eigentlich an einem Tag abgewickelt werden.

 11:14

Richter skeptisch

Der Richter erinnert Herrn L. daran, dass er unter Wahrheitspflicht steht. Offensichtlich glaubt er ihm nicht. „Wenn ich vermute, dass sie nicht die Wahrheit sagen, droht ihnen ein Strafverfahren. Wenn sie es zu weit treiben, kann ich sie gleich heute verhaften lassen“, mahnt der Richter. Herr L. beteuert, dass er immer das Gleiche ausgesagt habe und das die Wahrheit sei. Jetzt zitiert der Richter aus alten Stellungnahmen von Herrn L, wohl um Widersprüche aufzuzeigen

 11:07

Zufällig gleiche Fehler?

Ein Herr W. Würde die Texte auf seiner Homepage verfassen, erklärt L. „Der macht die selben Grammatikfehler wie Sie? Sehr komisch“, stellt der Richter fest. Herr W. sei am fraglichen Tag aber nicht im Lokal gewesen, soweit L.

 11:04

Interpunktion im Mittelpunkt

Jetzt fragt der Richter nach der Ausbildung des Klägers. Er habe die Pflichtschule besucht. „Wo haben Sie Interpunktion gelernt?“ - Gegenfrage vom Kläger: „Was ist Interpunktion?“. Der Richter spielt damit auf die orthographischen Ähnlichkeiten zwischen der Nachricht an Maurer und der Homepage des Craft-Beer-Shops an.

 11:02

Kläger bestreitet Maurer angesprochen zu haben.

Herr L. sei nicht dabei gewesen, als Frau Maurer von den drei Männern vor seiner Bar angesprochen wurde, sagt er aus. „In meinem Beisein werden keine Frauen angesprochen, sonst gibt es eine Verwarnung“

 10:58

Kläger bestreitet Nachrichten verfasst zu haben

Die Nachricht habe er nicht geschrieben, erklärt Herr L. Wer es dann war, möchte der Richter wissen. Das wisse er nicht, am nächsten Morgen habe er die Nachicht, die von von seinem Account geschickt wurde, gelesen. Er habe das Lokal öfter unbeaufsichtigt gelassen.

„Wie viel wird denn da immer gestohlen bei Ihnen?“, will der Richter wissen. „Gar nix!“ Was die Nachricht an Maurer betrifft: So habe Herr l. einen Mann mit schütterem Haar entdeckt, als er wieder in sein Lokal zurück kam. „Was macht ein Mann mit schütterem Haar, hinter ihrer Bar?“, fragt Apostol. - „Das wüsste ich auch gerne“

 10:53

Maurer dem Kläger vorher unbekannt

Dem Kläger war die Ex-Politikerin vor der Klage nicht bekannt. Auch nicht "im Vorbeigehen". Facebook nutze er nur geschäftlich.

 10:50

Kläger gibt Statement ab

Der Kläger wurde vom Richter in den Saal gerufen. Nach dem Daten-Abgleich wird dieser seine Ansichten schildern.

 10:42

Privatankläger stößt sich an Schwammigkeit

Maurer wird dem Privatankläger nicht konkret genug. Ihn stört, dass Maurer von "Frauen" und "diesen Männern" spricht, aber nicht konkret wird. Maurer hat nach ihren Postings nicht mir solch großem Medienecho gerechnet.