Die ehemalige Grüne muss sich wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verantworten.
Privatanklage über 60.000 Euro
Obszöne Emails: Prozess gegen Ex-Grüne Maurer vertagt
Verhandlung vertagt
Am 9. Oktober geht es weiter.
Der Bruder kommt
Die mögliche Rauch-Pause dürfte vorbei sein. Der Brunder des Täters war vorher Geschäftsführer des Bierladens. "Die FB-Seite des Lokals ist immer offen", sagt dieser und bestätigt, dass er manchen Kunden auch zum PC gelassen hat. Vor dem Bruder des Klägers hat der Administrator das Lokal betrieben, dann die Homepage weiter betreut.
In der Zwischenzeit wird der Kläger befragt
Der Administator schreibt, laut Aussage des Klägers, die Texte zwar selbst, bekommt aber von ihm Anweisungen. Den Netzwerkadministator hat der Kläger nicht gefragt, ob er die Nachrichten versendet hat. Die Nachrichten wurde alle vom Account des Klägers verschickt, sagt er mit ziemlicher Lautstärke.
Bruder des Klägers aufgerufen
Auf ihn wird man allerdings warten müssen, da er nicht mehr vor der Türe ist.
Nächster Zeuge, nächster potenzieller Franchisenehmer
Der Zeuge hat sich dagegen entschieden Franchisenehmer zu werden, da der Kläger ihn darauf hingewiesen hat, dass immer mehr Lieferanten abspringen. Der Zeuge bestätigt, dass im Lokal Musik gespielt wird. "Ja, ab und zu, dafür ist meistens der Inhaber verantwortlich." Er habe aber auch einmal einen anderen Kunden am PC beobachtet.
Nächste Zeugin
Die nächste Zeugin hat das Geschäft auf Facebook negeativ bewertet, mit der Bemerkung, dass sie bei Sexisten kein Bier kaufe. "Ich war aufgebracht, warum man sich derart bedrohen lassen muss als Frau", sagt die Zeugin. Als Antwort habe sie erhalten, dass sich der Netzwerktechniker "einen Spaß erlaubt hätte". Auch hier war die Interpunktion auffällig. Screenshot hat auch sie nicht gemacht. Die Frage des Richters, ob es sich um dieselbe Schreibweise handelte, bejaht die Zeugin. Der Anwalt ist skeptisch und hakt nach. "Wenn Sie sich nicht genau erinnern, welche Satzzeichen gesetzt wurden, wieso wissen Sie es dann?" Antwort: "Ich beschäftige mich mit Sprache. Das ist mir aufgefallen."
Keine Screenshots oder Nachforschungen
Nachforschungen hat die Zeugin nicht abgestellt, wer das Posting verfasst hat. "Ich war nicht in dem Lokal, ich hab kein Interesse in ein Lokal zu gehen, in dem Frauen derart behandelt werden." Daraufhin entsteht ein Wortduell mit dem Anwalt des Klägers.
Ausrede "lächerlich und feig"
Dass jemand anderer als L. die Nachricht geschrieben habe, hält die Zeugin für „lächerlich und feig“.
Zeugin spricht über orthographische Ähnlichkeiten
Es geht weiter mit der Zeugin. Sie hat die orthographischen Ähnlichkeiten zwischen der Nachricht an Maurer und der Homepage von Herrn L. entdeckt, wie sie nun schildert. Jemand habe gepostet: "Der Übeltäter ist gefasst, es war der Netzwerk-Administrator". Es habe die Zeugin amüsiert, „dass es eine derart schlechte Orthographie eine zweites Mal auf Gottes Erden gibt“. Sie habe sich das genau angesehen. In der Nachricht an Maurer hätte es Eigenarten - neben zahlreichen Rechtschreibfehlern - wie drei Abstände nach einem vollständigen Satz, dann drei Rufzeichen und wieder drei Abstände. Auf der Homepage sei es auch so.
Zeuge fehlt weiterhin
Es sollte weiter gehen, doch alles wartet auf den Anwalt des Klägers. „Er ist draußen und gibt Interviews am laufenden Band“, meint eine der Anwesenden. Maurers Anwältin geht ihn suchen: „Er ist verschwunden.“ Er wollte einen Kalender holen, weiß der Richter. Nun heißt es warten. „Der verschollene Ankläger“, noch nimmt es der Richter mit Humor. Endlich, der Anwalt ist da. „Wir warten“, sagt der Richter nun etwas ungeduldiger.
Wieder Pause
Kurze Pause, weil Schriftführerwechsel. Dann wird es noch ungefähr 20 Minuten dauern, erklärt der Richter. Urteil wird es aber heute keines geben, weil noch Zeugen befragt und unter anderem Telefonprotokolle vorgelegt werden müssen.
"Das beste Bier der Stadt"
Eine neue Zeugin nimmt Platz. Sie kommt regelmäßig in das Lokal von L. Dort seien eher männliche Gäste, erklärt sie auf Frage des Richters. L. habe das beste Bier in der Stadt und sie immer gut beraten. Sie bestätigt, dass der Zugang zum Computer eher locker gehalten wird. Darüber habe sie sich selber gewundert. Die Zeugin darf wieder gehen.
Zeuge verweigert Aussage
Ein potenzieller Zeuge, der an diesem Tag anwesend war, wollte nicht aussagen. „Der Druck war ihm zu groß“, erklärt L. Der Richter will ihn nun vorladen.
Verdopplung im Juli
L. legt jetzt seine Buchhaltungsunterlagen vor. „Da, im Juni ist es kurz mehr geworden, wegen der Gaffer.“ „Ums doppelte mehr“, merkt der Richter an. Danach aber wieder ein bisschen weniger, meint L.
„Mein ganzes Leben ist ruiniert“
Viele Kunden und wichtige Lieferanten habe er verloren. Auch den Angestellten, den sie angestellt hatten, für die Zeit wenn ihr kleiner Sohn in den Kindergarten kommt, könnten sie sich nun nicht mehr leisten. „Es fehlt jetzt an allen Ecken und Enden.“ Außerdem würde ihr Mann nun ständig bedroht, beschimpft und sogar angerempelt. „Frauen ziehen sich ihr Shirt runter, weil es lustig ist. Das ist furchtbar, wenn wir mit unserer Tochter unterwegs sind“. „Wir haben ca 15.000 Euro dadurch verloren“, so die Zeugin.
Am Abend nach dem Vorfall sei er komplett aufgelöst nach Hause gekommen. Er habe versucht herauszufinden, wer das geschrieben haben könnte. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, für die Lebensgefährtin sei von der ersten Minute an klar gewesen, dass ihr Partner das nicht geschrieben hat. „Das traut man ihm vielleicht zu aufgrund seines Äußeren, weil er groß und breit ist und Glatze hat, zu. Aber so ist er nicht. Er kommt nach Hause, geht staubsaugen, spielt mit den Kleinen.“ Die beiden würden sich gerade etwas aufbauen, "das würde er doch nicht aufs Spiel setzen“. Die dauernden Hasspostings hätten ihr Leben massiv verändert und beeinträchtigt. „Wir können keine Ausflüge mehr machen, das Auto war neulich zerstört“.
Von Darstellung des Mannes getroffen
Um 15:29 Uhr habe sie mit ihrem Mann telefoniert. Das mache sie jeden Tag, wenn die zehnjährige Tochter von der Schule Aus hat. Im Hintergrund sei es laut gewesen, das Lokal war ja voll, deshalb müsse er wohl zum Telefonieren hinaus gegangen. Der Richter hakt nach: „Ihr Mann hat was anderes erzählt. Er konnte sich nicht erklären, wer da in dein Lokal gekommen und das geschrieben haben könnte“. Es trifft die Zeugin, wie ihr Mann dargestellt wird: „er ist nicht frauenfeindlich oder ein Macho. Er ist ein fürsorglicher Familienvater.“
Gespräche mit Mann
Natürlich habe sie mit ihrem Mann über den Vorfall gesprochen. Wer es war? „Das wissen wir leider nicht.“, das sei auch schwer zu eruieren, weil mehrer Kunden an dem Tag da waren. Dass Gäste einfach „nach hinten an den Computer“ dürfen, sei schon öfter ein Streitpunkt zwischen dem paar gewesen, erklärt sie. „Da ist die Grenze.“ Die Gäste würden etwa Musik auswählen, manche auch Sportwetten machen und E-Mails checken.
Nächste Zeugin
Jetzt wird die Lebensgefährtin des Klägers als Zeugin aufgerufen.
Ominöser Mann unbekannt
An den ominösen Mann mit schütterem Haar erinnert sich Herr W nicht. „Schütteres Haar. Das kann ja jeder sein.“ W. habe auch nicht wahrgenommen, dass L. - so wie er es vorher ausgesagt habe - seine Gäste öfter mal alleine lasse. W. darf gehen. Der andere Zeuge ist immer noch verschollen.
Lokal seit Vorfall unter Beschuss
Lange Zeit nach dem Vorfall seien Gäste vor dem Lokal angestänkert worden, Stühle umgetreten, das Lokal abschmiert und angespuckt, schildert W. Er sei immer noch regelmäßig dort.
Wer war am Computer?
Wer der dritte Mann mit W. und L. vor dem Lokal gewesen sei, das wisse er nicht mehr. Am Computer von Herrn L. sei er nicht gewesen. Er bestätigt aber, dass hier und da jemand am Computer stehe, um Musik auszusuchen. „Also eher abends?“ - „Ja.“
Ob er mit Herrn L. über die Nachrichten gesprochen habe, will der Richter wissen. „Ich habe durch die Zeitungen davon erfahren, hat ja jeder darüber geschrieben.“ Er kann sich nicht vorstellen, dass Herr l. so etwas geschrieben hat. Auch, dass vorbei gehende Frauen von Gästen angesprochen wurden, wüsste er nicht. „Was für den einen ein Anstänkern ist, kann für den anderen ja noch ein Flirt-Versuch sein“, meint der Richter. W. beharrt darauf, dass es nicht Usus sei, Frauen vor dem Lokal anzusprechen. „Und wird über die Frauen gesprochen“, fragt der Richter. „Nein!“ - „Warum nicht?“
Kollektives Nicht-Wissen
Etwa einmal die Woche sei er in dem Lokal von L., sich am fraglichen Tag war er dort. Maurer habe er nicht vorbei gehen sehen. Auch Maurer weiß nicht mehr, ob sie ihn vor dem Lokal sah. „Ich habe ihn aber schon öfter dort gesehen“, erklärt sie auf entsprechende Frage des Richters.
Homepage-Texter sagt aus
Der nächste Zeuge scheint abhanden gekommen zu sein. Deshalb ist jetzt Herr W. an der Reihe, der laut Herrn L. für die Texte auf der Homepage verantwortlich ist. Er kenne L. schon länger, wie er erzählt. Er hätte Ende 2018 Franchise-Nehmer von L. werden sollen. Wie groß der Umsatz denn sei, will der Richter wissen. 200 bis 300€ am Tag, glaubt W. „Das ist aber normaler weise kein Umsatz, wo man ans expandieren denkt“, meint der Richter an. Nach dem Zwischenfall mit Maurer sei er aber ohnehin abgesprungen, erklärt W.
Es geht weiter
Eine Zeugin von Frau Maurer ist dran. Die wohne auch in der Nähe des Lokals und auch ihr sei dort schon Ähnliches passiert. Sie und Maurer kannten einander vorher nicht, die Ex-Grüne wurde auf die Zeugin aufmerksam, als die auf ihren Tweet geantwortet hatte. „Ich kann mich erinnern, dass öfter drei Männer vor dem Lokal stehen. Einer davon ist Herr L.“ Auch sie habe ein ungutes Gefühl beim Vorbeigehen, erklärt sie auf die entsprechende Frage des Richters. Auch einen sexistischen Kommentar in ihre Richtung habe es von den drei Männern einmal gegeben. Was genau gesagt wurde, das weiß die Zeugin nicht mehr. Keiner hat mehr Fragen, sie ist damit entlassen.
Zehn Minuten Pause
Windhager ist mit ihrer Befragung fertig. Herr L. solle nun seine Buchhaltungsunterlagen holen. 10 Minuten Pause.
Stammgast soll es nicht gewesen sein
Windhager fragt, ob L. manchmal mit seinen Gästen vor dem Lokal trinkt. „Ja manchmal“. Ob er sich an den 29.5. 2018 erinnern könne? Er war rauchen, beim Supermarkt vielleicht. Wüsste er das noch, hätte er es dem Richter bereits erklärt.
Ob er sich an die Gäste an diesem Tag erinnern könne: Ein Stammgast sei da gewesen. Dass der Maurer belästigt habe, glaubt er aber nicht. „Er kennt Frau Maurer“. Der Herr ist heute auch in Gerichtssaal anwesend, verrät L.
Lebensgefährtin scheinbar Beweis gegen Rassismus
Der Richter fragt, ob Herr L. ein Problem mit den Grünen habe. Nein, meint der. Aber er habe seit dem Vorfall „tagtäglich mit denen zu tun“. Er würde etwa als „Nazi“ oder „braune Sau“ beschimpft: „Ich bin aber seit 13 Jahren mit einer Jugoslawin zusammen. Wir haben zwei Kinder“ Die Lebensgefährtin ist heute anwesend.
Herr L. macht wegen Maurers Posting schweren Geschäftsentgang geltend. Um wie viel es sich handelt, wiil der Richter wissen. Es seien ihm etwa Lieferanten abgesprungen, erklärt L. „Es liegt an Ihnen den Schaden zu beziffern, wenn sie den geltend machen“, so Apostol. L. solle seine Buchhaltungsunterlagen vorlegen. Er habe etwa 20 Kunden am Tag. „Wenn da jeder 10 Bier kauft, brauche ich nicht mehr“.
Richter zeigt Versäumnis auf
Herr l. hätte gerne, dass man die Zeugin ausforscht, die ihm von dem Glatzkopf hinter dem Tresen erzählt hat. „Dazu hätten Sie lange genug Zeit, Monate lang“, meint der Richter etwas verärgert. Das solle eigentlich an einem Tag abgewickelt werden.
Richter skeptisch
Der Richter erinnert Herrn L. daran, dass er unter Wahrheitspflicht steht. Offensichtlich glaubt er ihm nicht. „Wenn ich vermute, dass sie nicht die Wahrheit sagen, droht ihnen ein Strafverfahren. Wenn sie es zu weit treiben, kann ich sie gleich heute verhaften lassen“, mahnt der Richter. Herr L. beteuert, dass er immer das Gleiche ausgesagt habe und das die Wahrheit sei. Jetzt zitiert der Richter aus alten Stellungnahmen von Herrn L, wohl um Widersprüche aufzuzeigen
Zufällig gleiche Fehler?
Ein Herr W. Würde die Texte auf seiner Homepage verfassen, erklärt L. „Der macht die selben Grammatikfehler wie Sie? Sehr komisch“, stellt der Richter fest. Herr W. sei am fraglichen Tag aber nicht im Lokal gewesen, soweit L.
Interpunktion im Mittelpunkt
Jetzt fragt der Richter nach der Ausbildung des Klägers. Er habe die Pflichtschule besucht. „Wo haben Sie Interpunktion gelernt?“ - Gegenfrage vom Kläger: „Was ist Interpunktion?“. Der Richter spielt damit auf die orthographischen Ähnlichkeiten zwischen der Nachricht an Maurer und der Homepage des Craft-Beer-Shops an.
Kläger bestreitet Maurer angesprochen zu haben.
Herr L. sei nicht dabei gewesen, als Frau Maurer von den drei Männern vor seiner Bar angesprochen wurde, sagt er aus. „In meinem Beisein werden keine Frauen angesprochen, sonst gibt es eine Verwarnung“
Kläger bestreitet Nachrichten verfasst zu haben
Die Nachricht habe er nicht geschrieben, erklärt Herr L. Wer es dann war, möchte der Richter wissen. Das wisse er nicht, am nächsten Morgen habe er die Nachicht, die von von seinem Account geschickt wurde, gelesen. Er habe das Lokal öfter unbeaufsichtigt gelassen.
„Wie viel wird denn da immer gestohlen bei Ihnen?“, will der Richter wissen. „Gar nix!“ Was die Nachricht an Maurer betrifft: So habe Herr l. einen Mann mit schütterem Haar entdeckt, als er wieder in sein Lokal zurück kam. „Was macht ein Mann mit schütterem Haar, hinter ihrer Bar?“, fragt Apostol. - „Das wüsste ich auch gerne“
Maurer dem Kläger vorher unbekannt
Dem Kläger war die Ex-Politikerin vor der Klage nicht bekannt. Auch nicht "im Vorbeigehen". Facebook nutze er nur geschäftlich.
Kläger gibt Statement ab
Der Kläger wurde vom Richter in den Saal gerufen. Nach dem Daten-Abgleich wird dieser seine Ansichten schildern.
Privatankläger stößt sich an Schwammigkeit
Maurer wird dem Privatankläger nicht konkret genug. Ihn stört, dass Maurer von "Frauen" und "diesen Männern" spricht, aber nicht konkret wird. Maurer hat nach ihren Postings nicht mir solch großem Medienecho gerechnet.