OGH wies Beschwerde der Richterin als "nicht berechtigt" ab. Möglicherweise droht ihr sogar eine Anklage.
Jene Vorarlberger Richterin, die in die Testamentsfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn involviert sein soll, bleibt vom Dienst suspendiert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte wies die Beschwerde der Richterin gegen ihre am 25. Februar erfolgte Dienstfreistellung zurück. "Die Suspendierung der Disziplinarbeschuldigten vom Dienst ist im Interesse des Dienstes und zur Wahrung des Standesansehens geboten", hieß es in der rechtlichen Beurteilung des OGH.
Richterin begünstigt eigene Mutter
Die suspendierte
Richterin wird beschuldigt, einen Mitarbeiter des Bezirksgerichts zur
Fälschung eines Testaments "bestimmt" zu haben, wie in dem am 5. Mai
ergangenen Beschluss des OGH steht. Dem gefälschten letzten Willen zufolge
wurden nur die Tante und die Mutter der Richterin begünstigt, während andere
gesetzliche Erben leer ausgehen sollten.
Oberste Gerichtshof suspendiert Richterin
Der OGH sah die
Beschwerde der Richterin gegen ihre Suspendierung als "nicht berechtigt" an.
Zwar weise die belastende Aussage gegen die Frau Unschärfen auf, sie sei
jedoch "eindeutig, was die Bestimmung zur Herstellung eines falschen,
Verwandte der Disziplinarbeschuldigten begünstigenden Testaments anlangt".
Auch wenn die Richterin die Anschuldigungen zurückweise, bestehe doch der
"für eine Suspendierung vorausgesetzte Verdacht einer
Dienstpflichtverletzung". Im Sinne des gefährdeten Standesansehens sei
deshalb die Suspendierung geboten.
Strafrechtlich werden die Vorwürfe gegen die Richterin von der Staatsanwaltschaft Steyr geprüft. In wenigen Wochen dürfte feststehen, ob Anklage gegen die Frau erhoben wird oder nicht.