Vom Vorwurf des grenzüberschreitenden Prostitutions- und Menschenhandels sind zwei Angeklagte am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg mangels Beweisen freigesprochen worden.
Salzburg/Wien. Laut Staatsanwaltschaft sollen die zwei Nigerianer im Alter von 40 und 38 Jahren eine 26-jährige Nigerianerin im Jahr 2015 nach Österreich geschleust und zur Prostitution genötigt haben.
Beteuerten ihre Unschuld
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten hatten zu Prozessbeginn im April 2018 ihre Unschuld beteuert. Die Nigerianerin stand nach ihrem Schulabschluss in ihrer Heimat ohne Arbeit da. Sie flüchtete in einem Schlauchboot nach Italien. Dort soll sie vergewaltigt worden und dann auf Versprechungen der beiden in Salzburg lebenden, befreundeten Beschuldigten, die in der Gastronomie als Hilfskräfte arbeiteten, hereingefallen sein.
In Salzburg sei das Opfer von einer "Lady" in das "Juju"-Ritual eingeführt worden, erklärte die Staatsanwältin. Mit diesem westafrikanischen Zauber sollte die Nigerianerin eingeschüchtert und gefügig gemacht werden. Sie habe im Beisein des Erstangeklagten schwören müssen, dass sie nichts davon der Polizei erzählt, sonst müsse sie das Geld für die Schleusung nach Österreich zurückzahlen oder gar sterben. Nach dem Ritual sei die Frau am 11. September 2015 vom Erstangeklagten in ein Flüchtlingslager nach St. Georgen im Attergau (OÖ) gebracht worden, mit der Aufforderung, dort der Prostitution nachzugehen, ansonsten würde ihrer Familie etwas passieren.
Wegen des negativen Asylbescheids wurde die 26-Jährige Anfang April 2016 nach Italien zurückgeschickt. Mithilfe von Freunden gelangte sich nach Villach, dort wurde sie am 16. April 2016 in Schubhaft genommen. Einen Monat später nahm sie die Organisation LEFÖ in Schutz. Die Frau soll sich damals in einem sehr schlechten psychischen Zustand befunden haben. Sie hat dann offenbar in Wien ein Studium begonnen.
Verteidiger Kurt Kozak forderte für die Beschuldigten einen Freispruch. Diese hätten die Nigerianerin niemals zur Prostitution gezwungen. Angaben der italienischen Behörden zufolge gebe es keine Hinweise, dass die bisher unbescholtenen Männer einer Schlepperbande oder einer Zuhälterorganisation angehörten. Die Frau habe sich in Europa eine bessere Perspektive erhofft.
Als die Nigerianerin 2016 von Behörden aufgegriffen wurde, habe sie sich als Opfer von Menschenhändlern ausgegeben, um trotz negativen Asylbescheids eine Möglichkeit zu bekommen, in Europa bleiben zu können, erklärte der Verteidiger. Er bezeichnete ihre Aussagen als widersprüchlich. Die Frau habe Gefallen am Erstangeklagten gefunden und sei kurzfristig eine Beziehung mit ihm eingegangen. Nachdem sie ihm Geld gestohlen habe, habe er nichts mehr von ihr gehört.