Prozess

NS-Bilder und Parolen per WhatsApp verschickt: Salzburger vor Gericht

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37-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angeklagt - ''Ich war süchtig. Da macht man Sachen, die nicht normal sind''.

Salzburg/Hallein. Ein Salzburger ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g vor einem Geschworenengericht in Salzburg gestanden. Laut Anklage hat der 37-Jährige per WhatsApp den Nationalsozialismus verherrlichende Nachrichten und Bilder verschickt. Er soll auch mit NS-Devotionalien gehandelt und diese einem Freund überlassen haben, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.
 
Der aus dem Bezirk Hallein stammende Beschuldigte war von Oktober 2017 und bis Frühjahr 2018 Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, in der fremdenfeindliche und antisemitische Texte, Bilder und Videos versendet wurden. Die Staatsanwältin listete bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg einige Beispiele auf. Im Dezember 2017 habe der Beschuldigte ein Foto von einer Weihnachtsdekoration mit Hakenkreuz und einem Parteiadler gepostet, zwei Wochen später zu seinem Geburtstag eine Torte mit Hakenkreuz. Weiters habe er in die Gruppe unter anderem Figuren in Hitler-Outfit mit Hakenkreuzbinde und Kommentare wie "Deutscher Schnee fällt nicht, er besetzt das Gebiet" hineingestellt.
 
Von November 2018 bis Februar 2019 soll der Angeklagte bei einem Freund Drogen bestellt und ihm im Gegenzug NS-Devotionalien wie einen Dolch mit Hakenkreuz, eine Hakenkreuz-Armbinde und SS-Orden überlassen haben. Der Kommunikation am Handy habe er Parolen wie "Heil Hitler", "Ich bin der Führer" und Sätze wie "Hast du Zeit, du Nazi, oder machst du gerade Judenvergasung?", "Der Führer hat immer Zeit für seine Juden" und "Ich bin es, Nazi, ruf an" hinzugefügt. Die Vorwürfe beruhen auf das bisherige Tatsachengeständnis des Angeklagten, den Ergebnissen der Auswertung von zwei Mobiltelefonen, einer Hausdurchsuchung und der Telefonüberwachung eines Freundes.
 
Der Beschuldigte zeigte sich heute geläutert. "Ich war süchtig. Da macht man Sachen, die nicht normal sind. Das ist blöd gewesen. Nüchtern sagt so etwas keiner. Ich habe leider zu wenig nachgedacht", sagte er zur Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Anna-Sophia Geisselhofer. Die Richterin gab zu bedenken, dass er im Tatzeitraum berufstätig war und auch mit dem Auto gefahren ist, also offensichtlich trotz Drogenkonsums bei Sinnen gewesen sei. Er wisse nicht, warum er damals diese "unsinnigen" Aussagen gemacht habe, antwortete der Salzburger. In der WhatsApp-Gruppe seien alle "deppert" gewesen, im Juni 2018 sei er dann ausgestiegen. Politisch sei er neutral. "Rechts bin ich sowieso nicht."
 
Sein Verteidiger sagte, in der WhatsApp-Gruppe seien unter den sieben Freunden vermutlich aus einem Imponiergehabe heraus diese "blödsinnigen Meldungen" ausgetauscht worden. Er stellte in Zweifel, dass sich der Angeklagte vorsätzlich im nationalsozialistischen Sinne betätigt habe. Es gebe Hinweise, dass die subjektive Tatseite nicht gegeben war, erklärte der Anwalt.
 
Ein Urteil wird vermutlich heute gesprochen. Der Angeklagte ist bereits mehrmals vor Gericht gestanden, zuletzt wegen eines Drogendeliktes.
 
 
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