Urteil rechtskräftig

Salzburgerin von versuchter Anstiftung zum Mord freigesprochen

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Die 73-Jährige soll laut Anklage einen Arzt und Pfleger aufgefordert haben, ihren 98-jährigen Ehemann nicht mehr weiter zu behandeln.

Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau. Eine 73-jährige Salzburgerin ist am Donnerstagabend von einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freigesprochen worden. Die Frau soll im September 2017 einen Arzt und einen Pfleger dazu aufgefordert haben, ihren damals 98-jährigen Ehemann nicht mehr weiter mit Medikamenten zu behandeln. Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld.
 
Der Anklagevorwurf wurde von den Geschworenen im Stimmenverhältnis 6:2 verneint. Der Freispruch ist rechtskräftig.
 
Der pflegebedürftige Ehemann der Angeklagten war 2017 in einem Seniorenheim untergebracht, wo er sich derzeit immer noch befindet. Die Beschuldigte dürfte unter dem autoritären Verhalten des Pensionisten ihr gegenüber gelitten haben. Laut Anklage soll es zwei Anstiftungsversuche zum Mord gegeben haben. Einmal habe die Frau den Hausarzt des Ehemannes aufgefordert, die Medikamente abzusetzen. Zudem soll sie einen Pfleger aufgefordert haben, ihrem Mann keine oder falsche Medikamente zu verabreichen.
 

Demenz und Unzurechnungsfähigkeit

 
Verteidiger Andreas Hertl erklärte, die Frau sei wegen ihrer Demenz und Persönlichkeitsstruktur unzurechnungsfähig und kognitiv stark eingeschränkt. Sie habe den Hausarzt weder konkret aufgefordert noch gebeten, die Behandlung einzustellen. In einer Zeugenaussage habe der Arzt angeführt, dass es nur ein Wunsch der Frau gewesen sei, und der Pfleger habe ausgesagt, er habe Zweifel gehegt, ob sie das wirklich ernst gemeint habe. Die Beschuldigte ist seit 35 Jahren verheiratet und habe ihren Mann jahrelang gepflegt, sagte der Rechtsanwalt. Irgendwann habe sie eine Belastungsdepression erlitten.
 
Die Pensionistin beantwortete zwar keine Fragen des Gerichts, las aber - teils unter Tränen - eine Stellungnahme vor. Darin schilderte sie, dass sie von dem Arzt und dem Pfleger falsch verstanden worden sei. Ihr Mann habe sehr viele Tabletten bekommen, deshalb habe sie den Arzt gefragt, ob das denn notwendig sei. Der Pfleger habe sie dann angeschrien und gemeint, es sei strafbar, die Medikamente abzusetzen. "Ich verstehe den Vorwurf nicht", sagte die Pensionistin. Sie habe weder den Arzt noch den Pfleger angestiftet. "Ich wollte nur eine bessere Situation für meinen Mann."
 
Der Arzt sagte heute erneut als Zeuge aus. Die Stoßrichtung des Gesprächs mit der Ehefrau sei gewesen, zu erreichen, dass die Behandlung mit Medikamenten reduziert werde, so der Allgemeinmediziner. "Es war definitiv mehr als eine Frage, aber weniger als eine Forderung", erklärte der Zeuge. "Ich hatte nicht den akuten Verdacht, dass sie das vorhat. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, die Polizei zu verständigen."
 
Die bisher unbescholtene Frau ist in dieser Causa schon im Mai 2018 in Salzburg vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen versuchten Totschlags als Bestimmungstäterin angeklagt. Der Prozess ist mit einem Unzuständigkeitsurteil zu Ende gegangen. Der Schöffensenat sah es als wahrscheinlich an, dass die Pongauerin den Vorsatz hatte, ihren Ehemann töten zu lassen. Heute stand die Angeklagte vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richterin Ilona Schalwich-Mozes.
 
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