Bedingte Geldstrafe

Seilbahn-Unglück in Tirol: Mitarbeiter verurteilt

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Eineinhalb Jahre nach einem Lift-Unfall in der Axamer Lizum bei Innsbruck sind am Freitag am Bezirksgericht in Innsbruck zwei Mitarbeiter der Bahn wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

Bei dem Unfall am 26. Februar 2005 stürzte ein Sessel der Schönbodenbahn in die Tiefe, vier Personen wurden verletzt, zwei davon schwer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Gutachter führte aus, dass der Unfall in der Axamer Lizum zwar atypisch war, dennoch betonte er: "Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre der Unfall zu verhindern gewesen, wenn der Lift mit verminderter Geschwindigkeit weiter geführt worden wäre."

Geschwindigkeit nur kurz vermindert
Kurz vor dem Unfall meldete ein Skifahrer, dass sich bei einer Stütze eine Bordscheibe, die das Seil in der Rolle sichert, gelöst hätte. Der Lift-Wart der Bergstation verminderte kurzfristig die Geschwindigkeit und sprach mit dem Maschinisten in der Talstation. Als dieser ihm mitgeteilt hatte, dass bereits jemand unterwegs war, wurde wieder auf normal Geschwindigkeit geschalten, kurz darauf passierte der Unfall.

Bedingte Geldstrafen für Lift-Mitarbeiter
Richter Wolfgang Pesl hat die beiden zu bedingten Geldstrafen verurteilt, da sie nicht alles unternommen hätten, um den Unfall zu verhindern. Der inzwischen pensionierte Lift-Wart wurde zu 480 Euro bedingt auf drei Jahre verurteilt, der Maschinist zu 3.600 Euro bedingt auf drei Jahre. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidiger der beiden meldeten Berufung an.

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