Ex-Olympiaheld in Zweimann-Zelle

Seisenbacher: Jetzt drohen 10 Jahre Haft

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Dem 59-jährigen Ex-Spitzensportler Seisenbacher drohen nun bis zu 10 Jahre Haft.

Wien. Der prominente Neuzugang wird in der Justizanstalt Josefstadt sehr routiniert registriert. Sprecherin Kerstin Mitsch gegenüber ÖSTERREICH: „Herr Seisenbacher ist derzeit in einem für ihn passendem Haftraum untergebracht.“
 
Das heißt, der wegen ­zweifachen sexuellen Missbrauchs angeklagte Judo-Olympiasieger teilt sich die Zelle mit einem weiteren Häftling. Mitsch: „So etwas wie einen Promistatus gibt es hier nicht und eine Einzelzelle ist in der Regel nur eine Bestrafungsmaßnahme.“
 
Untersuchungshaft. Zumindest bis heute Abend um 22.50 Uhr bleibt Seisenbacher in Haft. Bis längstens ­dahin, also innerhalb der gesetzlichen 48-Stunden-Frist seit der Festnahme, muss das Landesgericht Wien über die Verhängung einer Untersuchungshaft entscheiden.
 
Fluchtgefahr. Dass die auch tatsächlich erfolgt, gilt als gesichert. Immerhin ist das Argument der Fluchtgefahr in diesem Fall definitiv nicht von der Hand zu weisen. Der tief gefallene Olympiaheld entzog sich am 19. Dezember 2016 der Justiz, indem er kurz vor der Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und einem diesbezüglichen Versuch im Rahmen seiner Trainertätigkeit verschwand.
 
„Freiheitsdrang“. Das Missbrauchs-Verfahren war nach Seisenbachers Flucht abgebrochen worden. „Es kann jederzeit formlos fortgesetzt werden“, erklärt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Strafrechtlich hat Seisenbachers Flucht keine Auswirkung. Sie ist im Falle einer Verurteilung kein Erschwernisgrund. Sich durch Flucht der Justiz zu entziehen, wird in Österreich nicht gesondert geahndet, da es sich hierbei um den „natürlichen Drang nach Freiheit“ handelt.
 
Missbrauch. Laut Anklage soll Seisenbacher 1997 ein elfjähriges Mädchen mehrfach schwer sexuell missbraucht haben. 2004 soll sich der Ex-Judoka an einem einem damals 13 Jahre alten Mädchen vergangen haben. Bei einem dritten Mädchen, einer damals 16-Jährigen, soll es 2004 bei einem Versuch geblieben sein. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 

Die 1.000-Tage-Flucht des gefallenen Helden

 
1000 Tage lang versuchte sich Peter Seisenbacher, in der Ukraine der Justiz zu entziehen.
 
Wien. Als Seisenbacher am 19. Dezember 2016 nicht zum Prozessauftakt im Wiener Landesgericht erschien, mutmaßte sein Anwalt Bernhard Lehofer noch, sein Mandat sei erkrankt oder habe den Flug von Aserbaidschan, wo er als Trainer arbeitete, nach Wien verpasst. Aber: Seisenbacher war in die Ukraine geflohen.
 
Dort wurde Seisenbacher auf Antrag der österreichischen Justiz am 1. August 2017 festgenommen. Da aber die Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gemäß ukrainischer Gesetzeslage bereits verjährt waren, wurde er auf freien Fuß gesetzt.
 
Danach blieb Seisenbacher bis 11. Februar 2018 verschwunden. Damals versuchte er, mit gefälschtem Pass von Odessa aus der Ukraine auszureisen, wurde aber verhaftet und kurz danach wieder freigelassen. Am 7. September, also vor einer Woche, wurde Seisenbacher beim Versuch, mit falschen Dokumenten über Lemberg nach Polen zu reisen, verhaftet. Diesmal wurde entschieden, ihn nach Österreich auszuliefern.
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