Hintergrund

So regelt Österreich Stammzellenforschung

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Per Gesetz geschützt sind in Österreich lediglich befruchtete Eizellen und sich daraus entwickelnde Embryonen.

Trotz Kritik von verschiedensten Seiten in den vergangenen Jahren, gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung für die Forschung an embryonalen Stammzellen, sie ist damit auch nicht verboten. Per Gesetz geschützt sind lediglich befruchtete Eizellen und sich daraus entwickelnde Embryonen.

Geregelt ist die Sache im sogenannten Fortpflanzungsmedizingesetz. "Entwicklungsfähigen Zellen (befruchtete Eizellen und daraus entwickelte Zellen, Anm.) dürfen nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden", heißt es darin. Untersuchungen und Behandlungen an diesen Zellen sind nur zulässig, wenn dies zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nötig ist.

Die Herstellung von embryonalen Stammzellen für Forschungszwecke ist somit nicht gestattet. Anders sieht es allerdings mit importierten, embryonalen Stammzelllinien aus. Dafür gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung, damit ist Forschung daran auch nicht verboten. Tatsächlich wird am Institut für Molekulare Pathologie (IMP) nach Auskunft des IMP-Forschers Erwin Wagner seit November 2007 an aus den USA importierten embryonalen Stammzellen geforscht. Um Problemen vorzubeugen hatte das IMP im Vorfeld ein Rechtsgutachten erstellen lassen.

Kritiker solcher Forschungen führen vor allem an, dass für die Herstellung von embryonalen Stammzellen Embryonen getötet werden müssen und dass die Sache daher abzulehnen sei. Zudem gebe es mittlerweile zahlreiche Alternativen, etwa mittels adulten Stammzellen.

Befürworter solcher Forschungen betonen, dass es dabei in erster Linie um Grundlagenforschungen, um das Verständnis von Vorgängen auf molekularer Ebene. Solche Arbeiten könnten nur zum Teil etwa an adulten Stammzellen durchgeführt werden. Außerdem fallen bei der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (IVF) überzählige Embryonen an, die nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen derzeit vernichtet werden müssen. Anstatt sie zu vernichten, könnten sie zur Herstellung von Stammzelllinien herangezogen werden.

Zusätzlich kompliziert werden die teils sehr emotional geführten Diskussionen durch jüngste Forschungsergebnisse. Demnach soll es einerseits möglich sein, embryonale Stammzellen zu gewinnen, ohne dass Embryonen getötet werden müssen. Andererseits meldeten Wissenschafter eine Art Reprogrammierung von adulten Stammzellen quasi auf den Stand von embryonalen Stammzellen.

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