Fahrlässige Tötung: Diesen Vorwurf erhebt eine Witwe gegen das LKH Graz.
Graz. Bei der Herz-Operation im Jahr 2016 war einem 61-Jährigen im Grazer LKH eingesetzt worden, das laut Gutachter verletzt und nicht vollständig war. Wenige tage nach der OP starb der Mann.
Die Witwe des Mannes erhebt nun den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, wie "orf.at" berichtet. Die KAGes bot der Frau eine Zahlung von 12.000 Euro an – allerdings ohne Schuldeingeständnis, sagt Sprecher Marczik gegenüber "ORF". Außerdem soll die Witwe mit dem Erhalt des Geldes einer Verschwiegenheitspflicht zustimmen. Das verärgerte die Frau.
Bei der Operation im Jahr 2016 waren zwei Chirurgenteams parallel im Einsatz. Eines entnahm das Spenderherz, sagt die Anwältin der Witwe, Karin Prutsch, aber „das Herz war nicht vollständig entnommen. Es haben herznahe Gefäße gefehlt, und es gab massive Beschädigungen vom Spenderherz“. Prutsch beruft sich dabei auf ein von einer Schlichtungsstelle in Auftrag gegebenes Gutachten.
Zweites Gutachten eingeholt
Die Krankenanstaltengesellschaft KAGes hatte der Beauftragung des Gutachters zugestimmt, danach aber ein zweites Privatgutachten eingeholt - dies fiel weniger streng aus. Es gebe nun zwei Gutachten, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden, sagt KAGes-Sprecher Reinhard Marczik, die Todesursache sei nicht endgültig geklärt.
Die Witwe und ihre Anwältin kündigen eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung an und eine Klage auf 25.000 Euro Trauerschmerzensgeld plus Begräbniskosten.