Urteil nicht rechtskräftig

Messer-Attacke: 18 Jahre Haft für Obersteirer

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Er soll im Dezember vorigen Jahres in Judenburg einem Bekannten aus Eifersucht ein Messer in den Rücken gerammt haben.

Leoben. Ein Obersteirer ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Dezember des Vorjahres einem Bekannten ein Messer in den Rücken gestochen haben. Das Opfer, das wieder gesund wurde, war mit der Ex-Freundin des Angreifers liiert, was diesen zum Ausrasten gebracht haben soll.

Der Prozess fand unter strengen Hygienemaßnahmen im Schwurgerichtssaal statt. Die Geschworenen saßen in großem Abstand, die Ersatzgeschworenen mussten im Zuschauerbereich Platz nehmen. Vor dem Richtertisch, dem Staatsanwalt und den Sachverständigen waren Plexiglasscheiben aufgebaut.

Verhandelt wurde über eine Tat, die am 8. Dezember 2019 in Judenburg verübt wurde. Der Angeklagte hatte sich einige Monate vor dem Vorfall von seiner Freundin getrennt und wollte nun noch eine Aussprache mit ihr. Er fuhr daher zu ihrer Wohnung, wo er sie aber nicht antraf.

Drogen konsumiert

Er machte sich auf den Weg nach Knittelfeld, wo er sich mit Bekannten traf und auch Drogen konsumierte. Anschließend fuhr er zurück nach Judenburg. Nach Angaben des Opfers lauerte der 32-Jährige schon vor der Wohnung. Mit den Worten "Ich hab' etwas für dich", soll er den neuen Freund seiner Ex-Freundin an der Schulter gepackt, umgedreht und ihm von hinten ein Messer hineingerammt haben. Der Schwerverletzte konnte in eine Wohnung flüchten.

Der Angeklagte, der nur über Video aus der Haftanstalt zugeschaltet wurde, gab an, dass er seinen Nebenbuhler zufällig getroffen habe. Er bestritt jede Tötungsabsicht und fühlte sich nur wegen "leichter Körperverletzung" schuldig. Die Verletzung durch das zehn Zentimeter lange Messer im Bereich der Lendenwirbelsäule war laut Sachverständigem schwer, es wurde aber kein Organ verletzt.
 
Die Geschworenen befanden den 32-Jährigen einstimmig für schuldig, die Tat wurde als Mordversuch eingestuft. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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