15 Monate bedingt

Strache verurteilt: So begründet Richterin das Urteil

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Ex-FPÖ-Obmann Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt: 15 Monate bedingt. Nicht rechtskräftig.

Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung.

Spenden und "faktische Einflussnahme"

Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017, die erste in Höhe von 2.000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine "faktische Einflussnahme" auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt begründete ihr Urteil mit dem jahrelangen Versuch Grubmüllers, die Aufnahme seiner Privatklinik in den PRIKRAF zu erreichen. Die Chronologie der Ereignisse lasse keinerlei Zweifel darüber. Irgendwann wende man sich mit seinem Anliegen an seinen „Freund“ Strache, der sich dafür einsetzen solle. Bereits die erste Spende von 2.000 Euro sollte Strache, der auch Einfluss auf seine Parteikollegen genommen habe, aktiv werden lassen.

"Äußerst unglaubwürdig"

"Äußerst unglaubwürdig" erschien dem Gericht Straches Aussage, die Spende gar nicht wahrgenommen zu haben.

Hätte wohl sonst keine PRIKRAF-Diskussion gegeben

Der Initiativantrag sei „eine Maßnahme, die zu Beginn eines Gesetzwerdungsprozesses steht“, argumentierte die Richterin. Ohne Grubmüller und Strache hätte es wohl gar keine Diskussion über den PRIKRAF gegeben.

Richterin: Strache habe Einfluss im Parlament geltend gemacht

Auch bei der Pressekonferenz – dem ersten Schritt, um auf das Thema aufmerksam zu machen - sei der PRKRAF ganz wesentliches Thema gewesen. Dass sich andere Abgeordnete daran beteiligt haben, sei auf den Einfluss Straches zurückzuführen.

Die Privatklinik Währing war für Strache ein wichtiges Thema, obwohl es politisch nur ein „Randthema“ gewesen sei, so die Richterin.

Initiativantrag ging auf Strache zurück

Ganz zweifellos sei der Initiativantrag auf Strache zurückgegangen, meint die Richterin. Ob dieser tatsächlich zum Erfolg geführt hätte, „ist völlig egal“. Und weiter: „Wir haben gehört, Korruption ist ein Heimlichkeitsdelikt.“ Deswegen sei Strache dazu im Parlament auch nicht in Erscheinung getreten, weswegen andere Abgeordnete diesen unterzeichnet haben.

"Es ging vielleicht vordergründig um die Öffnung für alle, aber im Hintergrund ging es immer um die Privatklinik Währing", so die Richterin.

Warum der Schuldspruch? 

Dazu sagt die Richterin: "Auch die Aussagen der Angeklagten zu den Spenden ist widersprüchlich. Dass es eine Wahlkampf-Unterstützung war, ist durch die Spende 2016 widerlegt. Es gab eine Spende vor dem Handeln und eine nach dem Initiativantrag, dem Anstoß zu einer Gesetzesänderung."

Richterin: "Der Konnex ist zweifelsfrei gegeben"

Amtsgeschäft sind nicht nur Rechtshandlungen, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art. Dazu zählen nicht nur der Initiativantrag, sondern auch persönliche Gespräche mit anderen Abgeordneten, wie Hübner und Belakowitsch. Genau diese Möglichkeiten unterscheiden einen Nationalratsabgeordneten auch von einem gewöhnlichen Bürger - zu einer Einflussnahme.

Die Richterin sagt, für das Delikt ist ein Eventualvorsatz nötig - ich halte etwas für möglich und finde mich damit ab - das war beiden bewusst. Soviel zur subjektiven Seite:

"Auch Sie Herr Strache, haben gewusst, dass die Spende für Ihren Einsatz im Nationalrat gegeben wurde."

"Pflichtwidrig, ja, es stand immer die Privatklinik im Vordergrund."

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