Kinderpornos auf 22 Datenträgern

Teichtmeister: Das ist die Anklage

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Die Causa Teichtmeister offenbart immer ekelhaftere Details. ÖSTERREICH liegt die Anklage vor.

Wien. Es sind nur zwei Seiten, die der Strafantrag gegen den 43-jährigen Schauspieler umfasst – aber die haben es in sich. Demnach habe sich Florian Teichtmeister „im Zeitraum von zumindest Februar 2008 bis 6. August 2021 (als die von seiner Ex alarmierten Beamten zur Hausdurchsuchung in einer Wohnung im Westen Wiens kamen, Anm.) pornographischer Darstellungen Minderjähriger, und zwar zumindest 58.000 Dateien“ beschafft und besessen.

Das bedeutet: Teichtmeister konsumiert schon, seit er 29 ist, also seit 14 Jahren, Kinderpornos. Oder wie es die zuständige Staatsanwältin ausdrückt: „Medien, auf denen wirklichkeitsnahe, reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen der Genitalien oder Schamgegend Minderjähriger sowie geschlechtliche Handlungen durch und an mündigen und unmündigen Personen abgebildet sind“.

13 Festplatten. Gespeichert wurden die Unmengen an Fotos und Filmen auf insgesamt 22 Datenträgern, und zwar auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop-PC, insgesamt 13 externen Festplatten (die er in einer Kiste unter dem Bett gehabt haben soll), einem USB-Stick und drei Speicherkarten.

Der Juristen-Sohn mit einer von Gutachtern festgestellten Kokain-Problematik habe hierdurch die „Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Absatz 3, erster und zweiter Fall StGB begangen“ und werde unter Anwendung des § 28 Absatz 1 StGB (Zusammentreffen einer Serie bzw. Reihe von strafbaren Handlungen) zu belangen sein. Beim Prozess am 8. Februar am Landesgericht Wien drohen dem bisher Unbescholtenen zwei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(kor)

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