Weil er private Möbeltransporte mit Bundesheergerät und Mannschaft durchführte wurde ein Oberst in Innsbruck bedingt verurteilt.
Wegen zweifach durchgeführtem privaten Möbeltransport mit dem Bundesheerfahrzeug ist der Oberst am Montag von einem Innsbrucker Schöffengericht zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. "Es handelt sich um das Verbrechen des Amtsmissbrauchs", beendete der Richter das Verfahren. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Notlage macht erfinderisch
"Ich war wie vom Blitz getroffen",
erklärte der Oberst als er erfahren hatte, dass seine beiden in Innsbruck
studierenden Kinder nach der Zwangsräumung der in Untermiete bewohnten
Wohnung im Dezember 2007 auf "der Straße standen". Die Möbel waren zur
Zwischenlagerung in die Halle einer Speditionsfirma gebracht worden.
Um diese von dort abzuholen, habe er bei der Spedition um ein Transportfahrzeug angefragt, schilderte er. Diese hatte allerdings keines zur Verfügung und so habe er ein Bundesheerfahrzeug mit Fahrer und vier Grundwehrdiener zu Hilfe genommen. Die Fahrt bezeichnete der 51-Jährige als "Materialabholung - Vorbereitung Weihnachtsfeier" im Fahrtenbuch.
Oberst fand Gefallen an Bundesheer-Transport
Im Jänner hatte der
Oberst für die Einrichtung der neuen Wohnung abermals vom Bundesheerfahrzeug
und den Präsenzdienern Gebrauch gemacht. "Hier hat es sich nicht mehr um
eine 'Zwangslage' gehandelt", warf Staatsanwalt Norbert Ladinig dem Oberst
vor. Er habe die Tat bewusst ein zweites Mal begangen und den wahren Zweck
der Transporte verschleiert.
Als mildernd erwähnte Richter Andreas Fleckl die Gründe der Unbescholtenheit, der vollkommenen Geständigkeit und der bereits vorgenommenen finanziellen Schadensbegleichung an die Republik Österreich. Der 51-Jährige hatte sich im Voraus zur Tat schuldig bekannt.