Prozessbeginn

Leichenfund in Tirol: Schädelbrüche als Todesursache plausibel

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Ein Mann soll einen 75-Jährigen im Frühjahr 2016 getötet haben und muss sich vor Gericht verantworten.

Im Fall einer bei Flurreinigungsarbeiten in Fritzens in Tirol im April des Vorjahres entdeckten Leiche hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 74-Jähriger wegen Mordes verantworten müssen. Der Beschuldigte soll laut Anklage im Frühjahr 2016 seinen 75-jährigen Bekannten durch sechs heftige Schläge mit einem massiven Gegenstand gegen den Kopf getötet haben.
 
Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens habe der 74-Jährige jedoch mehrere Versionen des Tatgeschehens geliefert, sagte Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Eröffnungsplädoyer. Zunächst habe er alles abgestritten, dann habe man jedoch DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden. In der zweiten Version sprach der Angeklagte laut Staatsanwalt von einem Drogengeschäft, im Zuge dessen es zu einem Streit gekommen sei und er das Opfer getötet habe. Bei einer späteren Tatrekonstruktion behauptete der 74-Jährige schließlich, den 75-Jährigen in Notwehr getötet zu haben.
 
Leichenfund in Tirol
© APA/EXPA/ERICH SPIESS
 
Erst vergangene Woche habe der Angeklagte schließlich einen Brief mit einer vierten Version verfasst. Bei dieser Version des Geschehens blieb der Angeklagte auch vor Gericht. Und zwar habe er das spätere Opfer zu einem Drogengeschäft mit drei anderen Personen gefahren, behauptete er. Im Zuge dessen sei es zu einem Streit gekommen und zwei der Personen töteten schließlich den 74-Jährigen. In Panik habe er dann die Leiche in einem Waldstück begraben. Das Opfer sei sein bester Freund und wie ein Bruder für ihn gewesen, erklärte der Angeklagte.
 
Leichenfund in Tirol
© APA/EXPA/ERICH SPIESS
 
Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft ein Testament des Opfers, indem dem Beschuldigten sowohl eine Wohnung als auch 60.000 Euro vererbt werden sollten. Dieses Testament wurde jedoch später abgeändert, so dass der 74-Jährige leer ausging. "Die Staatsanwaltschaft hat kein Motiv, sondern versucht eines zu konstruieren", meinte Verteidiger Markus Abwerzger. Denn der Angeklagte habe erst im Zuge der Ermittlungen von dem geänderten Testament erfahren. Zudem gebe es kein einziges stichhaltiges Beweismittel für die Täterschaft seines Mandanten.
 
Leichenfund in Tirol
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Die Leiche war am 30. April des vergangenen Jahres in der Nähe eines Fußballplatzes bei Flurreinigungsarbeiten entdeckt worden. Sie steckte in einem Plastiksack, der oberflächlich eingegraben und mit Ästen bedeckt war. Eine DNA-Analyse bestätigte Wochen später, dass es sich bei dem Toten um einen seit Juli 2016 als abgängig gemeldeten Tiroler handelt. Für die Ermittler war das Opfer "kein Unbekannter", hieß es, hatte die Justiz doch in den 1980er- und 1990er-Jahren zahlreiche Verfahren gegen den Mann wegen Eigentums-und Suchtmitteldelikten geführt. Ein Urteil wurde für den späten Nachmittag erwartet.
 

Schädelbrüche als Todesursache plausibel

Die Todesursache des 75-Jährige könne aufgrund der langen Liegezeit und des Verwesungszustandes der Leiche nicht mehr eindeutig geklärt werden, meinte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Es sei aber durchaus plausibel, dass das Opfer aufgrund der zahlreichen Trümmerbrüche auf der rechten Schädelhälfte gestorben sei.
 
Die Schläge, die diese Brüche verursacht hatten, müssen sehr wuchtig gewesen sein, fügte er hinzu. Mit derart gravierenden Verletzungen wäre der 75-Jährige vermutlich auch mit ärztlicher Hilfe verstorben, so der Sachverständige.
 
Die Liegezeit der Leiche habe jedenfalls mehr als ein Jahr betragen, da der Körper aber in mehreren Müllsäcken verpackt war, sei die Liegezeit sehr schwer einzuschätzen, meinte Rabl. Zwischen den Beinen der Leiche war eine alte Bremsscheibe gefunden worden. Diese komme als Tatwaffe durchaus infrage, erklärte der Gerichtsmediziner. An der Bremsscheibe selbst seien jedoch keine Spuren entdeckt worden.
 
Auch DNA-Spuren des Angeklagten seien bei der Leiche gefunden worden. An der Innenseite mehrerer Klebebänder, mit denen die Müllsäcke befestigt worden waren, konnte DNA, die eindeutig dem Beschuldigten zugeordnet werden könne, sichergestellt werden, erläuterte eine Sachverständige.
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