Eine Verwechslung von Sauerstoff und Lachgas endete für einen Patienten in Tirol tödlich. Die Strafe des zuständigen OP-Technikers wurde jetzt reduziert.
Der Patient war am Operationstisch verstorben. Der Richtersenat des Innsbrucker Oberlandesgerichts setzte die Strafe des zuständigen OP-Technikers von neun Monaten bedingt auf fünf Monate herab. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung blieb aufrecht. Gestrichen wurde jedoch der Zusatz unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Fehlverhalten
An dem Fehlverhalten des Technikers sei nicht zu
rütteln, erklärte der vorsitzende Richter Ulrich Paumgartten. Dem Mann wurde
vorgeworfen, die Anschlüsse vertauscht zu haben und das neue Anästhesiegerät
ohne Überprüfung als funktionstüchtig erklärt zu haben.
Keine Überprüfung
Da Gerät hätte jedoch vor der
Inbetriebnahme erneut kontrolliert werden müssen, was nicht passiert sei.
Das Fehlverhalten der zweitangeklagten Tiroler Narkoseärztin stelle sich
nach dem ergänzenden Beweisverfahren "wesentlich gravierender dar". Sie habe
die angezeigten Alarme ignoriert. Die Anästhesistin habe den fatalen Schluss
gezogen, dass sich das Gerät irrt. Sie sei auf das neue Gerät nicht
entsprechend eingeschult gewesen. Für sie blieb die Strafe von neun Monaten
bedingt aufrecht.
Patient war selbst OP-Gehilfe
Bei dem Opfer handelte es sich um
einen 40-jährigen OP-Gehilfen aus dem Oberland. Er war ausgerechnet in
seiner eigenen Arbeitsstätte - im Ärztehaus Telfs - operiert worden und
hatte während der Narkose im Oktober 2005 für eine Bandscheiben-Operation
Lachgas anstatt Sauerstoffs erhalten.