Frau musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
Der Tod eines Säuglings Anfang April im Bezirk Gänserndorf hat am Donnerstag das Landesgericht Korneuburg beschäftigt. Die Kindesmutter (22), die während des Unfalls nicht zu Hause gewesen war, aber nach einem Telefonat mit ihrem Lebensgefährten nicht die Rettung verständigt hatte, wurde - rechtskräftig - vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen.
Der drei Wochen alte Bub starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Sein Vater hatte angegeben, das Baby sei ihm aus der Hand und eine Stiege hinuntergefallen. Er wurde wegen Im-Stich-Lassens eines Verletzten angeklagt. Die erste Verhandlung am 25. September hatte abberaumt werden müssen, weil die - mittlerweile seit einem Monat getrennten - Eltern nicht erschienen waren. Und auch heute ließ sich der aus Bulgarien stammende Mann nicht blicken. Sein Aufenthaltsort ist nicht bekannt, er dürfte untergetaucht sein, meinte Richter Dietmar Nussbaumer und sonderte die Verhandlung gegen die - mit Verspätung eingetroffene - 22-Jährige ab.
Die Serbin, Mutter von drei weiteren Kindern, von denen eines bei der Großmutter und zwei bei Pflegeeltern leben, bekannte sich nicht schuldig zum Tod ihres Kindes. Sie sei ja nicht dabei gewesen und wisse nicht, wie das Ganze passiert sei. "Als ich nach Hause kam, war er schon tot."
Sie hatte ihren eineinhalb Jahre alten Sohn und das Baby an jenem Nachmittag in der Obhut ihres Partners gelassen, um mit dem Zug zum Einkaufen nach Wien zu fahren. In Telefonaten um 18.30 bzw. gegen 18.50 Uhr erfuhr sie am Bahnhof in Gänserndorf, dass ihm der Säugling die Stiege hinuntergefallen sei. Wie es dem Kind ging, habe er nicht gesagt, nur dass sie sich heim beeilen solle. Genauere Angaben zum Inhalt der Gespräche, die zehn und 15 Minuten dauerten, konnte die Angeklagte nicht machen. Sie könne sich nicht erinnern. "Ich war so verwirrt", meinte sie mehrmals - auch auf die Fragen, warum sie denn nicht sofort die Rettung angerufen habe. Das hatte ihr nämlich auch ihre Mutter am Telefon ans Herz gelegt. Sie sei dann von der Bahnstation nach Hause in die Mietwohnung gerannt. Der Notruf ging laut dem Richter um 19.47 Uhr ein - der Notarzt konnte nur mehr den Tod des Babys feststellen.
Der ermittelnden Exekutive zufolge stellte sich der Zeitablauf nicht schlüssig dar. Zudem soll der Kindesvater in der Folge seiner Schwiegermutter erzählt haben, der Unfall wäre beim Spielen passiert, als er den Kleinen in die Höhe schupfte. Dass die 22-Jährige der Polizei sagte, sie hätte die Rettung bereits vom Heimweg angerufen, erklärte sie heute damit, ihr Freund habe das gewollt. Er habe sie bedroht und in der Vergangenheit auch öfter geschlagen. "Und da haben Sie keine Bedenken gehabt, Ihre Kinder bei ihm zu lassen?", wunderte sich der Richter. Er verlas die Aussage des abwesenden Kindesvaters, wonach er den Kleinen nach dem Sturz noch füttern wollte, dieser aber zu schwach zum Trinken war, dann noch einmal geschnauft hätte - und dann nichts mehr.
Der Säugling erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Gerichtsmediziner Wolfgang Denk sprach von einer "massivsten" Hirnquetschung und Einblutungen. Die Schürfwunden am Scheitel und an der Schläfe könnten vom Sturz auf die scharfkantigen Stufen herrühren. Da der exakte Unfallzeitpunkt nicht bekannt sei, lasse sich die Frage, ob das Baby bei rechtzeitiger Versorgung zu retten gewesen wäre, nicht beantworten. Klar sei aber, dass frühzeitige notärztliche Behandlung die Überlebenschancen erhöht hätte.
Die 22-Jährige wurde wegen begangener Ladendiebstähle von u.a. Parfums, die sie eingestanden hatte, zu zwei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zum Freispruch führte der Richter aus, dass es keinen klaren Kausalitätsbeweis und keinen Eventualvorsatz gegeben habe. Der jungen Frau sei das Schicksal ihres Kindes nicht egal gewesen, aber sie sei vielleicht "zu dumm" gewesen, um in der Situation "richtig zu handeln", sprach Nussbaumer von "gröbster Fahrlässigkeit".