Unklares Gesetz

Verwirrung um 1-Freund-Regel

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Unsere Reporter machten den Reality-Check: Wer wen besuchen darf, ist oft unklar.

Wien. Verwirrung auf der Straße. ÖSTERREICH machte den Test und fragte, ob die „Ein-Freund-Regel“ verstanden wird. „Diese Regel ist mir nicht ganz klar“, sagte nicht nur Daniela (55), die wir auf dem Wiener Graben trafen. „Innerhalb der Familie darf ich auch mit mehreren Leuten ein weiteres Mitglied treffen“, glaubt die Krankenschwester.

Falsch. Die Regel besagt, dass man nur ALLEINE einen anderen Haushalt besuchen darf. Und das auch nur, wenn es um „wichtige Bezugspersonen“ geht, mit denen in der Regel mehrmals pro Woche Kontakt ­gehalten wird. Es ist nicht leicht: In Kindergärten etwa spielen Kinder mit mehreren Freunden, privat dürfen sie nur einen treffen.

»Ich darf von 2 aus einem Haushalt besucht werden«

Unklar. Ein paar Schritte weiter in der Wiener Innenstadt treffen wir Martin Kugler (58). Auch er ist sich unsicher: „Ich darf von zwei Personen besucht werden, wenn sie beide in einem Haushalt wohnen.“ Auch falsch.

Konfus. Zugegeben: Die Kommunikation dieser ­Regel war ein Hin und Her. Am Samstag, als die Richtlinien für den neuerlichen Lockdown vorgestellt wurden, hieß es: Eine EINZELNE Person darf einen fremden Haushalt besuchen.

Am Sonntag klang das bereits anders: „Der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen (Anm.: also mehrere) … ist daher erlaubt.“ Am Abend kam eine neuerliche Präzisierung der Regierung. Seitdem ist klar: Nur eine Besuchsperson (siehe unten).

Wer darf mit wem? Unklare Verordnung

Angehörige bzw. Freunde dürfen sich nur einzeln treffen – doch vieles ist unklar.

Wien. „Ich bin ja an sich für diese Regelung – doch bei einem so tiefen Grundrechtseingriff muss das präziser formuliert werden.“ Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk kritisiert die Verordnung von Minister Anschober als zu unkonkret. Tatsächlich bleiben Fragen offen:

  • Wen darf ich treffen? „Enge Angehörige“ und „Personen mit besonderem Naheverhältnis“, also den besten Freund oder die beste Freundin, die man auch sonst mehrmals in der Woche trifft. Unter Angehörige fallen demnach „Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister“. Laut Funk ist es „unverständlich, warum beispielsweise die Enkel fehlen“.
  • Zu wievielt darf ich jemanden treffen? Hier gibt das Ministerium unterschiedliche Angaben. In der „rechtlichen Begründung zur Verordnung“ heißt es: Nicht erlaubt ist, dass mehrere Einzelne gleichzeitig zu (…) anderen Haushalten (…) Kontakt haben“ – also wirklich nur einzeln. In den FAQ des Ministeriums findet sich diese Einschränkung nicht.
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