Bei einer Kontrolle von aufblasbarem Wasserspielzeug wurden mehrere Proben wegen Sicherheitsmängel und verbotener Weichmacher beanstandet.
Bei einer Kontrolle von aufblasbarem Wasserspielzeug durch das Landes Oberösterreich sind sieben von 25 Proben - zum Teil sogar - mehrfach beanstandet worden. Das teilte der für Konsumentenschutz zuständige Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Er machte auch darauf aufmerksam, dass das Verbot von Weichmachern ausgeweitet wurde.
PVC
Der Landesrat stellte fest, dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeugen verwendet werden. In einzelnen Produktgruppen wie eben Wasserspielzeug für Kinder, die häufig aus PVC bestehen, seien diese aber immer noch zu finden. So waren vier Proben wegen verbotener Weichmacher in hoher Konzentration gesundheitsschädlich. Bei fünf Proben wurden Sicherheitsmängel wie ablösbare Kleinteile oder zu dünne Verpackungsfolie festgestellt. Fünf Proben wiesen mehrere Kennzeichnungsmängel auf und bei sieben fehlte die EG-Konformitätserklärung oder war mangelhaft. Der Landesrat kündigte weitere Kontrollen an.
Verschlüsse sitzen oft nicht fest
Er riet dazu, beim Kauf zu prüfen, dass sich der Stöpsel in das Spielzeug eindrücken lässt. Es sollte weiters auf die verpflichtende CE-Kennzeichnung sowie auf störenden oder beißenden Geruch geachtet werden. Vor der Sommersaison sollte das Spielzeug auf Beschädigungen geprüft werden.
Kaineder machte darauf aufmerksam, dass seit Dienstag ein europaweites Verwendungsverbot von vier Weichmachern auch für Verbraucherprodukte gelte. Demnach müsse ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) bei Alltagsgegenständen wie Gummistiefel, Kabel, Duschvorhänge, Bodenbeläge oder Kopfhörer eingehalten werden.