Täterin geflüchtet

60-Jährigen bei Badoo-Date K.O-Tropfen verabreicht und ausgeraubt

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Am nächsten Morgen fehlte nicht nur die Frau, sondern auch ein Tresor, ein Laptop und das Handy des Opfers. 

Dieses erste Date mit einer Unbekannten am Montagabend hätte sich der 60-Jährige aus Wien-Donaustadt wohl anders vorgestellt. Nachdem er eine Frau auf der Online-Plattform Badoo kennengelernt hatte, haben sich die beiden bei ihm in der Wohnung getroffen. 

Bereits nach der ersten Konsumation eines antialkoholischen Getränks fühlte sich das Opfer unwohl und schwindelig. Was dann geschah, ist noch unklar, der 60-Jährige konnte sich bei der ersten Einvernahme - er war noch etwas benommen- nicht mehr an alle Details erinnern.

Als er am nächsten Tag aufwachte, war nicht nur das Date verschwunden, sondern sein nicht befestigter Standtresor sowie ein Laptop und ein Handy. Ein Fahrzeug der Berufsrettung brachte den Mann in ein Spital, dort wurde er noch untersucht und betreut.

Schnelles Handeln  – denn jede Sekunde zählt

Weil die Wirkung bei K.O-Mitteln schnell einsetzt und sie nur zwölf Stunden im Körper nachweisbar sind, rät die Polizei dazu so schnell wie möglich ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen und über das Rettungspersonal über den Verdacht zu informieren. 

"Nach Einnahme der K.O.-Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Danach folgen Übelkeit und Schwindel. In diesem willenlosen Dämmerzustand, ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches, hat der Täter oder die Täterin Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um sich an diesem zu vergehen oder dieses zu berauben. Die Wirkung der K.O.-Tropfen führt meist zu Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung. Eine Überdosis kann zum Tod führen", schreibt die Landespolizeidirektion Wien in ihrer Aussendung. 

Risikominimierung ist der beste Schutz

Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können laut Polizei dabei helfen, das Risiko eines Angriffs zu vermeiden: 

• Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an. Falls Sie plötzlich Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung verspüren, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson. Auch wenn Sie sich mit einer neuen Bekanntschaft sehr gut verstehen, bedeutet das noch nicht, dass sie auch vertrauenswürdig ist.


• Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (144), die Polizei (133) oder den internationalen Notruf (112).


• Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber einen solchen Vorfall beobachten konnten, handeln Sie schnell und rufen Sie Hilfe. Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall allein.


• Lassen Sie das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt stehen.


• Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf Getränke aufzupassen. 

 

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