Nicht rechtskräftig

91-Jährige wegen 1.600 € erschlagen: 12 Jahre Haft

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Ein 20-jähriger Serbe soll in Wien die Nachbarin seiner Familie erschlagen haben.

Das Motiv für den brutalen Mord an der 91-jährigen Dusanka J.: Die Schwester des Angeklagten soll die betagte, beliebte und eigentlich spendable Bewohnerin des Hauses in der Goldschlagstraße um 1.600 Euro bestohlen haben, daraufhin wurde sie bei der Polizei angezeigt. Als der Bruder, der zum Babysitten der kinder­reichen Roma-Familie nach Wien gekommen war, davon erfuhr und ihre Unschuld beteuerte, versuchte der 20-Jährige, Dusanka J. zu überzeugen, die Anzeige zurückzunehmen. Die 91-Jährige weigerte sich, worauf die Situation eskalierte. Mit einem Holzscheit, einem Hammer und möglicherweise der Krücke des Opfers wurde die Pensionistin brutal erschlagen. An zwei der angeführten Gegenstände wurden DNA-Spuren von Milislav N. sichergestellt.

Der Richter belehrte den bisher unbescholtenen Angeklagten beim Prozess in Wien eindringlich, dass ein Geständnis sich bei der Strafbemessung mildernd auswirken würde. Doch der Angeklagte beharrte darauf: „Ich bin unschuldig. Es tut mir wirklich leid, dass die alte Frau gestorben ist. Aber ich habe die Straftat nicht verübt.“ Beim zweitägigen Prozess fiel am Mittwoch das Urteil: 12 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.

Trotzreaktion des Angeklagten

Während die 19 Jahre alte Schwester des Angeklagten, die sich der Aussage entschlagen hatte und danach im Gerichtssaal anwesend blieb, bei der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach und von ihrem Ehemann getröstet wurde, reagierte der mutmaßliche Täter trotzig. "Ich bin mir dessen bewusst, dass ich das nicht gemacht habe", meinte der 20-Jährige in Richtung des vorsitzenden Richters.

Nach Rücksprache mit Verteidiger Timo Gerersdorfer legte der Bursch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwalt Harald Bohe gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren wurden die bisherige Unbescholtenheit und das Alter des Angeklagten - er war als junger Erwachsener und damit nach den im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Strafrahmen zu beurteilen - mildernd berücksichtigt. Erschwerend war demgegenüber "die besondere Brutalität der Tatbegehung", wie Richter Norbert Gerstberger erklärte. Zulasten des 20-Jährigen wurde weiters gewertet, "dass sich die Aggression gegen ein 91-jähriges Opfer gerichtet hat und dass das schwer verletzte Opfer einfach liegen gelassen wurde", sagte Gerstberger.
 



 

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