Mutter (30) eine Woche nach Geburt von Frühchen bei Tötung von Kind noch immer strafbegünstigt?
Der traurige Fall in der türkischen Community in Favoriten schrieb Mitte November Schlagzeilen: Büsra T., die der eigenen Familie die Schwangerschaft verheimlicht und vorgegeben hatte, ins Spital zu müssen, weil sie Krebs habe, tötete eine Woche nach der Geburt ihr frühgeborenes Mädchen namens Melek. Das Kind hatte nur zwei Kilo Gewicht und 43 Zentimeter Körperlänge, als es von der 30-Jährigen auf unfassbare Weise getötet wurde – sie wickelte die Kleine in eine Decke, steckte sie in einen Plastiksack, den sie vor dem Spital so oft auf den Boden schleuderte, bis es still war.
Die Leiche warf sie in einen Container für Plastikmüll. Als T. zurückkam, erfand sie eine Entführung, die aber schnell durchschaut wurde. Der Kindsvater, ein türkischer Barkeeper, mit dem sie nicht verheiratet ist, will von den mörderischen Plänen nichts gewusst oder geahnt haben. Gerüchte, wonach die Schwiegereltern, die das Kind ablehnten, die Mutter zu der Horror-Tat gedrängt hätten, konnten nicht bewiesen werden.
So brutal und eiskalt geplant alles klingt, Star-Anwältin Astrid Wagner ist dennoch überzeugt, dass hier ein außergewöhnlicher Fall von Tötung des Kindes bei der Geburt infolge einer postnatalen Depression vorliegt. Strafrahmen: sechs Monate bis 5 Jahre Haft – statt 20 Jahre oder lebenslang (für Mord). Die Mandantin möchte mit einer Gutachterin sprechen, das Gericht beauftragte aber mit Dr. Peter Hofmann wieder einen Mann.