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Kinderporno-Skandal

Es ist offiziell: Das sind Teichtmeisters Weisungen

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Um nicht in eine Maßnahme zu wandern, muss der Ex-Burgschauspieler folgende Bedingungen befolgen. 

22 Tage ist der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal bereits vergangen. Wegen 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen wurde Florian Teichtmeister zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Bereits am Verhandlungstag verkündete der Richter die genauen Weisungen mündlich. Jetzt liegen diese oe24 auch schriftlich vor.

Um nicht in eine Maßnahme zu kommen, muss der Ex-Burgschauspieler folgende Bedingungen befolgen: Auf die Dauer der Probezeit hat er sich weiterhin einer "hochfrequenten forensischen Psychotherapie zum Thema seiner pädophilen Neigung und seines Internet-Surf-Verhaltens mit dem Ziel der Vermeidung jeden künftigen Konsum pornografischer Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger" zu unterziehen. 

Auf die Dauer der Probezeit muss Teichtmeister zudem weiterhin einer "begleitenden, engmaschigen forensisch-psychiatrischen Behandlung" nachkommen. Auch ein Bewährungshelfer wurde angeordnet. 

Alkohol- und Drogenverbot

Fünf Jahre lang darf der 43-Jährige keinen Alkohol oder Drogen mehr zu sich nehmen. "Der Angeklagte hat sich jeglichen Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Substanzen (insbesondere solcher nach dem Suchtmittelgesetz) zu enthalten", lautet der genaue Wortlaut. Dieses Verbot wird regelmäßig kontrolliert werden.

Alle festgelegten Bedingungen sind dem Gericht unaufgefordert zumindest alle zwei Monate schriftlich nachzuweisen, heißt es weiter. "Diese können während der Probezeit angepasst und ergänzt werden", erklärt Christina Salzborn, Vizepräsidentin des Wiener Landesgerichts. 

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