Prozess

Ex-Schwager wegen Kindern kaltblütig erschossen

Teilen

Nachdem Roland K. seinen Schwager erschossen hatte, zwang er seinen Neffen (13) seinen toten Vater anzusehen. Zudem überlegte er mit den restlichen Kugeln noch den Ex seiner Freundin umzubringen. 

Roland K. (38) soll zu seinem Ex-Schwager (43) nach Grünburg, Bezirk Kirchdorf, gefahren sein und diesen kaltblütig erschossen haben. Am Mittwoch musste er sich wegen Mordes vor dem Landesgericht Steyr verantworten. 

Die Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 5. März. Der betrunkene Angeklagte soll an der Haustür des Opfers geläutet haben. Als er ihn sah, schaffte es der Ex-Schwager noch, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, die Türe zu schließen. Doch der damals 37-Jährige soll dann durch die Glaselemente des Einganges geschossen  und sich dadurch Zutritt zum Haus verschafft haben. 

Grünburg Ex-Schwager erschossen Tatort
© FotoKerschi
× Grünburg Ex-Schwager erschossen Tatort

Dort soll er noch zwei Mal mit einer Glock, die er legal besessen hatte, auf seinen Ex-Schwager gefeuert haben, bevor er nach Hause fuhr, wo er wenig später festgenommen wurde.

Angeklagter zwang Neffen, toten Vater anzusehen

Besonders brutal: Nach den Schüssen soll K. den 13-jährigen Sohn des Opfers dazu gezwungen haben, zuzusehen, wie sein Vater stirbt. Danach soll er noch überlegt haben, den Ex seiner Freundin zu erschießen. Drei Magazine hatte er in der Nacht dabei. 

Als Motiv für die Tat nannte K., er habe seine Nichte und seinen Neffen - die Kinder der Schwester und des 43-jährigen Opfers, die seit der Scheidung beim Vater lebten, weg holen wollen. 

Ein derartig "kaltes, menschenverachtendes Verhalten" habe er in den 25 Jahren seiner Tätigkeit noch nicht erlebt, so der Staatsanwalt. Denn nicht nur, dass der Angeklagte mit einer Glock "mit absolut tödlichem Kaliber" den "unliebsamen Ex-Schwager" beseitigt habe, sammelte er nach den Schüssen im Haus alle Handys ein, damit keine Hilfe geholt werden könne. Er habe es "nicht anders verdient", zitierte der Staatsanwalt aus dem Einvernahmeprotokoll. 

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. "Ich habe gesehen, wie meine Schwester unter ihm leidet", so der 38-Jährige. Aber er habe eben verhindern wollen, dass seine beiden Patenkinder so werden wie ihr Vater.

 Angetrunken vor der Tat

Am Tatabend haber er mit einem Kumpel sieben Krügerl getrunken. Was dann passiert sei, wisse er nicht mehr. Ein Schalter habe sich umgelegt, er habe die Pistole geholt. Vor diesem Abend habe er noch nie darüber nachgedacht, seinem Ex-Schwager etwas anzutun. Sein Verteidiger sprach von "Totschlag im Affekt". 

 Am Abend der Tat sei er mit einem Kumpel im Gasthaus gewesen, habe sieben Halbe Bier getrunken und sich mit ihm über Probleme in der eigenen Beziehung aber auch über Autos und die Arbeit unterhalten. Was dann passiert sei, wisse er auch nicht so genau. In ihm habe "sich ein Schalter umgelegt". "Gegen 23.30 Uhr sind Sie mit welchem Vorsatz weggefahren?", wollte die Richterin wissen. "Wohl schon", um den Ex-Schwager zu töten, räumte er ein. So habe er noch von daheim die Pistole geholt. Vorher habe er noch nie daran gedacht, dem Ex-Schwager etwas anzutun. Der Verteidiger hatte daher vielmehr von "Totschlag im Affekt" gesprochen.

Laut der Gutachterin Adelheid Kastner, die auch vor Gericht aussagte, galt die Aggression, die der Angeklagte hatte, seiner eigenen Lebensgefährtin. Er hätte aber sich nicht gegen diese wenden wollen, sein Schwager, ein Narzisst, musste für alles büßen. Es gilt die Unschuldsvermutung.  

 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.