Erbitterter Rosenkrief

Mutter brachte eigene Kinder um: Eheprobleme als Auslöser

Teilen

Was mussten die drei Kinder schon vor der Eskalation der Gewalt daheim miterleben?

 

Es dürfte eine eher problematische Beziehung zwischen der 31-jährigen dreifachen Mutter und dem um 10 Jahre älteren Restaurantangestellten gewesen sein. Beide Ehepartner sind aus Nepal und gut in der Community der Auslandsnepalesen in Österreich vernetzt und bekannt. Als erste Probleme zwischen dem Paar auftauchten, wurde Chandra A. – die offenbar an Depressionen leidet – von Frauengruppen und sogar vom Generalsekretär der NRNA (Non Resident Nepali Association Aus­tria) umsorgt und dabei unterstützt, eine Therapie zu machen. Was die Frau zwar zusagte, aber dann doch nicht gemacht haben soll.

Stattdessen eskalierten die gegenseitigen Reibereien der Eheleute immer mehr.

Gift. So soll die Frau einen Monat vor dem mutmaßlichen Morden die Polizei alarmiert haben, dass ihr Mann ihr Essen vergiftet habe. Am 30. September wiederum kam es zu einem derart heftigen Handgemenge in der Wohnung beim Kagraner Platz – sodass die Polizei ein 14-tägiges Betretungsverbot über den Mann verhängte, der sich aber total missverstanden fühlte und angab, dass sie ihn an jenem Tag töten wollte. Am 22. Oktober hätte es deswegen wieder eine Einvernahme am Kommissariat gegeben.

Chandra A. Mutter tötet ihre drei Kinder in Wien-Donaustadt Mord
© privat
× Chandra A. Mutter tötet ihre drei Kinder in Wien-Donaustadt Mord

Die ist jetzt allerdings hinfällig, nachdem die Nepalesin ihre drei Kinder (1, 3 und 9) nach eigenen Angaben mit einem Polster erstickt hatte – aus Angst, dass man sie ihr bei der Scheidung wegnehmen könnte.

Chandra A. wurde am Montag an die Justiz übergeben, die jetzt herausfinden muss, ob die 31-Jährige kaltblütig gehandelt hat (dann kommt sie in U-Haft), oder sie aufgrund von Zurechnungsunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung vorläufig in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommt. Auf anwaltliche Unterstützung hat sie bisher ausdrücklich verzichtet. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.