Rechtswidrig!

Polizei-Untersuchung: Klima-Kleberin im Intimbereich abgetastet

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Schon wieder wurde eine Umweltschützerin nach einem Protest in Polizeigewahrsam zu Unrecht im Intimbereich abgetastet. Das Wiener Verwaltungsgericht hat den Fall als klar rechtswidrig beurteilt.

Schon wieder musste ein Fall von einem Übergriff bei einer Polizei-Untersuchung vor dem Landesverwaltungsgericht in Wien verhandelt werden.

Nach einem Klimaprotest wurde Jelena Saf von der Polizei verhaftet. In Polizeigewahrsam wurde die 25-Jährige anschließend "ohne Grund" ,wie sie selbst sagt, im Intimbereich abgetastet. 

Das Wiener Verwaltungsgericht gab ihr Recht und beurteilte die polizeiliche Maßnahme, wie bei zwei anderen Fällen zuvor, als klar rechtswidrig. 

Klimakleberin Jelena Saf
© Letzte Generation
× Klimakleberin Jelena Saf

Anwalt Clemens Lahner erklärte: “Das Verwaltungsgericht Wien hat sowohl den Befehl, auch die Unterhose herunterzuziehen bzw. das Abtasten durch die Unterhose hindurch für rechtswidrig erklärt, als auch, dass die Beamtin beim Verlassen dieses Raumes die Türe offenstehen lassen hat. Meine Mandantin hatte nicht ausreichend Zeit, sich wieder anzuziehen, wodurch vorbeigehende Personen sie im unbekleideten Zustand sehen können hätten”.

Zwei ähnliche Vorfälle im Vorjahr

Bereits im September und im Dezember 2023 stellte das Landesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen ebenfalls fest, dass solche polizeilichen Maßnahmen, wie Nacktuntersuchungen, rechtswidrig sind.

“Unsere Proteste scheinen strukturelle Missstände im Umgang der Polizei mit Bürgern aufzudecken. Ich will mir gar nicht vorstellen, was Menschen in Gewahrsam passieren könnte, die sich so wie wir nicht wehren können”, sagt Jelena Saf zu dem Urteil. Die 25-Jährige betont, dass all diese erniedrigenden Maßnahmen der Polizei nicht nötig wären, “wenn die Regierung endlich handelt und ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung verankert, hören unsere Proteste sofort auf. Und damit auch diese unnötigen Festnahmen und Herabwürdigungen”.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist laut Anwalt Clemens Lahner rechtskräftig. „Das Gesetz endet nicht an der Schwelle zum Polizeianhaltezentrum, sondern gilt auch für die Polizei”, so Lahner.

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