Fünf Jahre Haft

Seisenbacher nach Urteil in Zwickmühle

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Mit Spannung wird erwartet, ob Peter Seisenbacher das Urteil gegen ihn akzeptiert.

Bis morgen hat Olympiasieger Peter Seisenbacher Zeit, um zu entscheiden, ob er gegen das Urteil - fünf Jahre Gefängnis - wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger beruft. Der Judo-Star ist in der Zwickmühle.

Akzeptiert Seisenbacher den Richterspruch, kommt dies vielen wie ein nachträgliches Geständnis vor. Kampflos würde der inzwischen 59-Jährige dafür büßen, als Trainer zwischen 1999 und 2004 zwei Mädchen im Alter von elf und 13 Jahren mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben.

Seisenbacher hat dies bis zuletzt bestritten, sprach von einer „Verschwörung“. „Mehr als ein Kuss ist da nicht gewesen“, behauptete er in der Beweisaufnahme. Zeugenaussagen, die ihn belasteten, bezeichnete er als „unwahr“. Ehemalige Weggefährten glauben auch nach dem Urteil an die Unschuld des einstigen Idols.

Geht Olympiasieger, Welt- und Europameister Peter Seisenbacher gegen das Urteil vor, geht er andererseits ein unkalkulierbares Risiko ein.

Die Höchststrafe für die ihm zur Last gelegten Verbrechen liegt bei zehn Jahren Gefängnis. Sollte eine Berufungsinstanz die Belastungszeugen für ebenso glaubhaft halten wie die Erstinstanz – wovon auszugehen ist –, könnte sich das Strafmaß auch noch spürbar erhöhen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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