Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass auch ORF-Streamingnutzer wohl bald die GIS-Gebühr zahlen müssen. ORF-Moderator Thür berichtete auf Twitter darüber und wurde dort massiv angefeindet.
Wien. Künftig könnten auch Menschen, die ORF-Programme ausschließlich im Internet sehen oder hören, ein Programmentgelt entrichten müssen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aktuell entschieden, dass es gegen die Verfassung verstößt, dass diese Nutzergruppe derzeit nichts bezahlen muss. Auf Antrag des ORF hat der VfGH daher einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung.
Derzeit müssen Konsumenten, die über kein Radio- oder TV-Gerät verfügen, laut Rundfunkgebührengesetz keine Rundfunkgebühren und laut ORF-Gesetz damit auch kein Programmentgelt zahlen. Diese Koppelung sei jedoch verfassungswidrig, so der VfGH. Schließlich habe eine Finanzierung über Programmentgelt einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Entsprechend sei es wesentlich, dass alle diejenigen, die via Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilnähmen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden.
"Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen", so der VfGH wörtlich.
Wut auf ORF: Jetzt werden Moderatoren beschimpft
Nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass auch ORF-Streamingnutzer wohl bald die GIS-Gebühr zahlen müssen, entlud sich die Wut auf ORF-Moderatoren. Nicht nur Armin Wolf muss sich regelmäßig auf Twitter wegen der GIS-Gebühren rechtfertigen – jetzt entlud sich die Wut auch auf ORF-Moderator Martin Thür. Dieser berichtete auf Twitter über die aktuelle Verfassungsgerichtshof-Entscheidung und wurde daraufhin massiv angefeindet:
"Ihr 'Journalisten' vom ORF seids dennoch Saubeidln und hier zu adressieren. Immerhin macht ihr diese Scheiße mit, ohne mit der Wimper zu zucken", wütet etwa ein User. Ein anderer rastet komplett aus: "Eurer scheiß Dreck GIS könnt ihr euch da hinstecken, wo das ganze Jahr keine Sonne scheint. Warum soll ich für so was bezahlen, was ich gar nicht nütze, Für den scheiß Propaganda-Sender zahle ich keinen Cent ihr Hurensöhne", schreibt er. Martin Thür machte Screenshots der Hass-Nachrichten, um der Öffentlichkeit zu zeigen, welchen Anfeindungen er ausgesetzt ist, nachdem er über die Verfassungsgerichtshof-Entscheidung berichtet hat.
"Ich habe das ORF-Gesetz und seine Regelungen nicht geschrieben, es hilft nix wenn Sie mich beschimpfen. Sie können dies aber gerne weiter tun, ein Ventil ist wichtig. Real muss jetzt der Gesetzgeber bis Ende nächsten Jahres eine neue Lösung finden", antwortet Thür auf die Anfeindungen.
Addendum:
— Martin Thür (@MartinThuer) July 18, 2022
Ich habe das ORF-Gesetz und seine Regelungen nicht geschrieben, es hilft nix wenn Sie mich beschimpfen. Sie können dies aber gerne weiter tun, ein Ventil ist wichtig.
Real muss jetzt der Gesetzgeber bis Ende nächsten Jahres eine neue Lösung finden.
Es ist offenbar schon sehr heiß in manchen Landesteilen. pic.twitter.com/X56NUMSsKL
— Martin Thür (@MartinThuer) July 18, 2022
— Martin Thür (@MartinThuer) July 18, 2022
Bereits 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren sei, womit für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr anfallen dürfe. Der Gesetzgeber wollte bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen, hieß es damals.
GIS-pflichtige Haushalte müssen derzeit 18,59 Euro pro Monat an Programmentgelt entrichten. Zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder sowie eine zu entrichtende Umsatzsteuer hinzu, wobei die Landesabgabe variiert. Die gesamten ORF-Gebühren liegen somit zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro.