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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung und Nutzung von Werbeflächen, welche von oe24 vermittelt werden   

oe24 GmbH & Co KG
(FN 635460 a)
1010 Wien, Friedrichstraße 10
(nachfolgend kurz „oe24“ genannt)

 

1. Geltungsbereich, Definitionen

1.1. Ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden im Rahmen sämtlicher Portale unter den Domains www.oe24.at und allfälliger Subdomains, sowie der unter diesen Domains angebotenen Dienste (E-Mail, MMS, SMS). Alle vorgenannten Portale, (Sub-) Domains und Dienste werden in der Folge mit „www.oe24.at“ benannt.

1.2. Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von der oe24 schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.

1.3. Unter "Werbetreibenden" sind natürliche oder juristische Personen, sofern das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend, die von ihnen vermarkteten Produkte oder Dienstleistungen über das Internet oder andere Dienste (E-Mail, SMS, MMS) verbreiten wollen und sich dazu www.oe24.at bedienen wollen.

1.4. Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische, schriftliche oder audiovisuelle Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, einer audiovisuellen Sequenz oder einer Kombination der vorgenannten, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb von www.oe24.at).


2. Angebot und Vertragsschluss

Die Schaltung von Werbeflächen auf www.oe24.at erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von der oe24. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, die oe24 an den Werbetreibenden übersendet, zustande. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung oder seinen Namen, seine Firmenbuchnummer, seine Rechtsform, sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner für www.oe24.at, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben. Bei Firmenänderungen oder Änderungen der Vertretungsbefugnis der Ansprechpartner des Werbetreibenden ist der Werbetreibende verpflichtet, diese Änderungen unmittelbar nach Durchführung schriftlich an die oe24 bekannt zu geben.



3. Pflichten der Werbetreibenden

3.1. Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafik- und/oder Audiodatei in den von der oe24 vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Hierbei sind insbesondere die jeweils gültigen Spezifikationen, abrufbar unter www.oe24.at, zu beachten.

3.2. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit der oe24 möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.

3.3. Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. Die oe24 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von www.oe24.at erforderlich ist. Die Pflicht der Aufbewahrung des Materials endet für die oe24 drei Monate nach Kampagnenende.


4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung

4.1. Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten.

4.2. Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm der oe24 zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.), ist.

4.3. Die oe24 ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich aus www.oe24.at zu entfernen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber oe24 zu; vielmehr ist der Werbetreibende dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, den obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3 der AGB an die oe24 zu übermitteln.

4.4. Weiters ist die oe24 berechtigt, Links zu überprüfen. Der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit der oe24 auszutauschen.

4.5. Der Werbetreibende haftet der oe24 dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält die oe24 und deren Erfüllungsgehilfen bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die der oe24 aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die oe24 zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schad- und klaglos.

4.6. Die oe24 ist berechtigt, Dritten, die einen begründeten Verstoß gegen ihre Rechte behaupten, Name und Anschrift des Werbetreibenden und seiner Agentur bekannt zu geben.

4.7. Die oe24 ist jederzeit berechtigt, Werbeflächen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kenn-zeichnen.


5. Platzierung der Werbefläche

5.1. Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen zwischen dem Werbetreibenden und oe24. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist die oe24 berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche im Rahmen von www.oe24.at nach eigenem Ermessen zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen aus-schließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

5.2. Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von der oe24 möglich.


6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch die oe24 nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist die oe24 berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von der oe24 in angemessener Frist nachzutragen.

6.2. Die oe24 gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von www.oe24.at. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von der oe24 zu vertreten ist, ist die oe24 auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Ver-besserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.

6.3. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen, bei sonstigem vollständigen Verlust aller Ansprüche aus Gewährleistungsrechten, Schadenersatz wegen dem Mangel selbst oder Irrtum über die Mangelfreiheit, schriftlich zu rügen.

6.4. Die oe24 haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss für leichte oder schlicht grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die oe24 oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von der oe24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlenden Netto-Entgelt beschränkt. Die oe24 haftet nicht für Folge-schäden oder entgangenen Gewinn. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen der Werbefläche in einem bestimmten Zeitraum oder durch Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen.

6.5. Die oe24 haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.


7. Preise, Aufrechnung

7.1. Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von der oe24 enthaltenen Preise und Zuschläge, welche durch oe24 einseitig entsprechend veränderbar sind. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neu festgesetzten Preise sofort in Kraft.

7.2. Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten (wie z.B. Barauslagen), gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Werbeabgaben.

7.3. Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von der oe24 genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von der oe24 zur Ver-fügung gestellt.

7.4. Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von der oe24, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von der oe24 anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.


8. Rechnungslegung, Einwendungen und Zahlungsverzug

8.1. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass die oe24 den Zahlungseingang spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum verzeichnen kann. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.

8.2. Die oe24 ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und solange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen über Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich die oe24 generell das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges respektive der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers stellt die oe24 die gesamte aushaftende Forderung, inklusiver aller Nebenkosten (Mahn- und Inkassospesen) und zuzüglich aller seit Beginn des konkreten Auftrages gewährten Nachlässe – dies sind zum Beispiel: Skonti, Boni, Rabatte, Provisionen etc. – fällig.

8.4. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt bei der oe24 geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.

8.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Werbetreibenden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (§ 456 UGB).

8.6. Die oe24 ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zum Zweck der Eintreibung an entsprechend konzessionierte Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 16 BWG abzutreten.

8.7. Eingehende Zahlungen – werden bei Zahlungsverzug – zuerst auf Zinsen und Spesen zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

8.8. Die oe24 ist darüber hinaus berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf.


9 Vorzeitige Beendigungen eines Vertrages

Im Falle des Zurückziehens und/oder des Stornierens von Aufträgen wird dem Werbetreibenden die bereits erbrachte Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Für noch nicht erbrachte Leistungen stellt die oe24 dem Werbetreibenden 50% des Anzeigenwertes als Kostenersatz in Rechnung. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche von der oe24 welcher Art auch immer bleiben hiervon unberührt.


10 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von oe24 erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.


11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1. Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehende Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.

11.2. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des materiellen österreichischen Rechts unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.


12 Schlussbestimmungen

12.1. Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.

12.2. Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Als Schriftform versteht die oe24 die Briefform, Telefax oder E-Mail.

12.3. Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten sowie auf die Geltendmachung, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

12.4. Die oe24 ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite der oe24 – www.oe24.at – abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sofern die Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird die oe24 den Kunden ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen von ihrem wesentlichen Inhalt in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Kunde zu Beginn der Frist hingewiesen.

AGB als Download

Version 1.0

 

Stand: 27. Mai 2025

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