Alexander Rabitsch inspizierte 14 Jahre Tiertransporte für das Land Kärnten auf deren Gesetzmäßigkeit. Im oe24.TV-Interview erzählt er was Nutzvieh auf Fahrten zu Schlachthöfen aushalten muss.
Bei Langstrecken-Transporten, also Fahrten bei denen Tiere länger als acht Stunden zu einem Ziel verfrachtet werden, müssen Tiere getränkt werden und Pausen bekommen. Derartige Transporte dürfen nicht jenseits der Außentemperatur-Grenzen von mehr als 30 sowie unter 5 Grad durchgeführt werden. Allerdings kommt es, wie der frühere Tiertransport-Inspektor erklärt, in den Sommermonaten vermehrt zu Transporten und daher auch viel öfter zu Verstößen gegen geltendes Tierschutz-Recht.
Unsere Tiere - Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 7. Juli 2019, können Sie hier in voller Länge sehen.
Nächste Ausgabe von Unsere Tiere: 14. Juli um 18:30 Uhr.