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Unsere Tiere

Wiener Hunde brauchen Sachkundenachweis

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Seit 1. Juli gilt für alle in Wien ansässigen Menschen, die einen Hund, egal welcher Rasse, besitzen oder anschaffen wollen, die Pflicht zum Sachkundenachweis.

Seit 1. Juli 2019 müssen alle Hundehalterinnen und -halter in Wien einen Sachkundennachweis – Hundeführerschein – erbringen, der ihnen bestätigt, dass sie in der Lage sind, einen Hunde artgerecht zu halten und sozial verträglich zu führen. Die Hunde gelten, liegt ein solcher Nachweis vor, als "geprüfte Stadthunde".

Dieser Sachkundenachweis soll die artgerechte Tierhaltung fördern. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund hält, muss einen Kurs zum Sachkundenachweis absolvieren. In diesem Kurs erfahren Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer alles, was für die Haltung ihres Hundes wichtig ist, zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen über die Gefahren des Welpenhandels oder die richtige Pflege. Diese Nachweis-Pflicht ist ein Ergebnis des seit 19. Februar 2019 geltenden neuen Wiener Tierhaltegesetzes.

So müssen alle Hunde im öffentlichen Raum mit Maulkorb und Leinen geführt werden. In umzäunten Hundezonen der Stadt dürfen sich Hunde ohne Maulkorb und Leine, in nicht umzäunten Hundezonen mit Maulkorb frei bewegen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei größeren Menschenansammlungen gelten für alle Hunde Maulkorbpflicht und Leinenpflicht. Kontrolliert werden diese Regelungen von der Polizei. Bei Schwerpunktaktionen kontrollieren Stadt Wien und Polizei gemeinsam.

Unsere Tiere - Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 30. Juni 2019, können Sie hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe von Unsere Tiere: 7. Juli um 18:30 Uhr.

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