Ab Mittwoch

Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof tritt in Kraft

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Verstöße werden mit Geldstrafe geahndet.

Das nächtliche Alkoholverbot für den Münchner Hauptbahnhof und rund um das Bahnhofsgelände tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sind dann Mitführen und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude verboten, wie die Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet.

Bei wiederholten Verstößen und Störungen würden Aufenthaltsverbote erlassen. Die Polizei wird das Einhalten des Verbotes kontrollieren. Auch im öffentlichen Teil des Hauptbahnhofes selbst gilt von Mittwoch an ein nächtliches Alkoholverbot. Untersagt seien sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, teilte die Deutsche Bahn (DB) mit. Unbeanstandet blieben nur alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause gebracht werden.

Das Alkoholverbot gilt nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. "Wir möchten, dass sich Bahnhofsbesucher und Reisende wohlfühlen", sagte Heiko Hamann von der DB. "Dazu gehört auch, dass sie nicht von alkoholisierten Personen belästigt werden."

Der Münchner Stadtrat hatte das Verbot schon vor Wochen beschlossen, um die zunehmende Kriminalität rund um den Bahnhof einzudämmen. Ähnliches gilt für Nürnberg. Im Innern des dortigen Hauptbahnhofs gibt es bereits seit 2012 ein Alkoholverbot am Wochenende.

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