Das sind die Maßnahmen

Deutschland: 2G plus für Gastronomie fix

Teilen

Aber nicht alle Bundesländer ziehen mit - Bayern skeptisch - Berlin erhofft sich mehr Schwung für Auffrischungsimpfungen.  

Im Kampf gegen die grassierende Omikron-Variante des Coronavirus werden in Deutschland die Zugangsregeln für die Gastronomie verschärft. Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Coronatest oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Allerdings wollen nicht alle Länder mitmachen.

Infektionszahlen

Man müsse sich darauf vorbereiten, dass durch die Omikron-Variante die Infektionszahlen steigen werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Beratungen. "Klar ist, Omikron wird uns noch lange beschäftigen. Und deswegen können wir auch keine Entwarnung für unser Gesundheitssystem aussprechen."

Pandemie

Bund und Länder hatten sich zum ersten Mal in diesem Jahr zusammengeschaltet, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten. Entschieden wurde auch, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Kontaktpersonen werden danach von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher "freitesten" lassen. Das geht nach sieben Tagen.

Scholz

Scholz appellierte eindringlich an alle, die noch nicht geimpft sind, dies jetzt nachzuholen. "Wir brauchen weiteren Impffortschritt", sagte er. Die Impfquote sei nach wie vor zu niedrig. Wer bereits zweifach geimpft sei, solle sich boostern lassen.

Kontaktbeschränkungen

Bund und Länder bekräftigten die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind. Für nicht geimpfte und nicht genesene Menschen gilt weiter, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Sachsen-Anhalt bleibt zunächst bei seinen derzeit geltenden Corona-Maßnahmen und wird in der Gastronomie nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte setzen. In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. "Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden." Jeder finde seine eigene Taktung.

Beratungen

In Bayern ist die Umsetzung der Einführung der 2G-plus-Regel für Restaurants, Cafes und Kneipen noch nicht entschieden. "Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheiden", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach den Beratungen vor Journalisten in München.

Gastro

Söder betonte, Bayern habe eine Protokollerklärung abgegeben, wonach der Bund-Länder-Beschluss "in weiten Teilen hinter der bereits geltenden bayerischen Rechtslage" zurückbleibe. Weitere Verschärfungen - wie eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regel in der gesamten Gastronomie - müssten erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise geprüft werden.

Corona-Hotspot Bayern

In Bayern sind Schankwirtschaften und Discos anders als in anderen Bundesländern derzeit geschlossen, zudem muss die Gastronomie im Freistaat in regionalen Corona-Hotspots ebenfalls ihre Pforten schließen. Der nun gefasste Beschluss sieht vor, dass Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen, um Zutritt zu bekommen.

Schutz vor Omikron

Es sei wichtig, die Gesellschaft bei den Maßnahmen mitzunehmen, sagte Söder. Da die Experten in der Konferenz nicht alle Fragen hätten ausreichend beantworten können, seien leider Fragen offen geblieben. Auch bemängelte Söder, dass es bei der Konferenz keine Mehrheit für eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gegeben hätte. Diese seien nach Ansicht der Wissenschaft weiter der beste Schutz auch gegen Omikron.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey erhofft sich von den geplanten schärferen 2G-plus-Regeln für die Gastronomie noch mehr Schwung für die laufende Kampagne der Auffrischungsimpfungen. "Das ist ein zusätzlicher Anreiz für das Boostern, das ist ein gewünschter Anreiz, den wir auch wollen", sagte die SPD-Politikerin am Freitag nach Bund-Länder-Beratungen in der Hauptstadt. Denn Menschen mit einer Boosterimpfung hätten in der Pandemie mehr Schutz und mit milderen Krankheitsverläufen zu rechnen, wenn sie sich doch mit Corona infizierten.

Das sind die Maßnahmen

Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt rasant, Bund und Länder haben am Freitag im Kampf gegen die Omikron-Welle eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Eine Übersicht:

2G PLUS IN DER GASTRONOMIE: Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.

2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

KÜRZERE QUARANTÄNEZEITEN: Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher "freitesten" lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.

IMPFUNGEN: Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss "zeitnah" die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Die Booster-Impfung vermittele "den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante", heißt es dazu. Bis Ende Jänner sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.

FFP2-MASKEN: Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien "besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern", heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.

IMPFPFLICHT: Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. "Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird", heißt es dazu im Beschlusspapier.

KRITISCHE INFRASTRUKTUREN: Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur hätten sich auf "einen massiven Personalausfall vorbereitet" und "ihre Pläne entsprechend angepasst", heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder gehen davon aus, dass "pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten" erforderlich sein werden. Dazu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz genutzt werden können.

HOMEOFFICE: Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den kommenden Wochen "verstärkt zu nutzen".

PRIVATE TREFFEN: Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

BARS UND KNEIPEN: Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung der Regeln achten, weil dort "aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist", wie es im Papier heißt.

CLUBS UND DISKOTHEKEN: Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.

WIE ES WEITER GEHT: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 24. Jänner erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.