Erdogan-Gedicht

Böhmermann blitzt mit Klage ab

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Das „Schmähgedicht“ des Satirikers über den türkischen Präsidenten bleibt großteils verboten.

Diese Zeilen schlugen ein wie eine Bombe. Als der deutsche Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Seine Zeilen lösten gar eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und der Türkei aus. Deutschland änderte gar einen Paragraphen in der Verfassung.

Gerichtsstreit

Seit der Ausstrahlung bekämpfen sich die beiden nun vor Gericht. Nun blitzten die Anwälte Böhmermanns vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Gericht mit ihrer Berufungsklage ab. Das Satire-Gericht bleibt großteils verboten.

Allerdings ist dieses Urteil nicht nur eine Schlappe für Böhmermann, sondern auch für Erdogan. Denn auch er blitzte mit seiner Forderung nach einem generellen Verbot ab.

Zieht Böhmermann vor das Verfassungsgericht?

Zuvor entschied das Hamburger Landgericht, dass das Gedicht verbotene und bestimmte „ehrenverletzende“ Passagen des Textes nicht wiederholt werden dürfen. Dagegen hatte Böhmermann Berufung eingelegt. Damit ist er nun gescheitert. Nun könnte er noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies habe der Satiriker zuvor bereits angekündigt. Ob er diesen Schritt nun wirklich macht, ist vorerst unbekannt.

 

 

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