Japan

Gericht sprach Manager nach Atomunglück von Fukushima frei

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Der Manager von Fukushima wurde vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen.

Achteinhalb Jahre nach dem Atomunglück von Fukushima hat ein japanisches Gericht drei ehemalige Manager des Kraftwerksbetreibers Tepco vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen. Das Gericht in Tokio kam am Donnerstag zu dem Schluss, die drei Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks im Kraftwerk von Fukushima verantwortlich gemacht werden.
 
In dem Kraftwerk fiel nach einem schweren Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 das Kühlsystem aus, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam.
 
Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind drei frühere Topmanager des verantwortlichen Kraftwerkbetreibers Tepco in einem Strafprozess freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Tokio befand die früheren Manager am Donnerstag für nicht schuldig.
 
Den 79, 73 und 69 Jahre alten Männern war von betroffenen Bürgern vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen zu haben. Dies habe zum Tod von 44 Menschen bei der notwendigen Evakuierung geführt, darunter Patienten eines Krankenhauses. Die Staatsanwälte hatten Haftstrafen gefordert.
 
Im Kraftwerk Fukushima Daiichi im Nordosten des Inselreiches war es am 11. März 2011 in Folge eines gewaltigen Tsunamis zum Super-Gau gekommen. Die drei Ex-Manager waren 2016 wegen beruflicher Fahrlässigkeit mit Todesfolge angeklagt worden.
 
Die Angeklagten hatten jedoch auf unschuldig plädiert. Der Tsunami sei unvorhersehbar gewesen. Zudem wäre es ohnehin zu einer Katastrophe gekommen, selbst wenn Schutzmaßnahmen ergriffen worden wären. Der Atombetreiber Tepco war jedoch bereits im Jahr 2008 darüber informiert gewesen, dass ein Tsunami von rund 16 Metern Höhe das Atomkraftwerk heimsuchen könne.
 
Doch sei es der Konzernführung wichtiger gewesen, ein Herunterfahren des Meilers zu vermeiden, statt das Problem anzugehen, hatten die vom Gericht als Staatsanwälte ernannten Juristen der Klägerseite zitiert. Als Folge der Kernschmelzen in drei Fukushima-Reaktoren mussten rund 160.000 Anrainer fliehen. Tausende können noch immer nicht zurück. Es war die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986 gewesen.
 
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