Das juristische Tauziehen geht allerdings weiter.
Gerichte im US-Staat Arkansas haben eine Reihe von Hinrichtungen vorerst gestoppt. Ursprünglich sollten ab Ostermontag bis zum 27. April acht Häftlinge hingerichtet werden. Die juristischen Auseinandersetzungen gehen allerdings ebenso weiter wie der Wettlauf gegen die Zeit für die Verurteilten: Ende April läuft das Haltbarkeitsdatum für einen Teil der Wirkstoffe ab.
Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte die Gerichtsentscheidungen kritisiert und angekündigt, dagegen vorzugehen. Es sei höchste Zeit, dass die Familien der Opfer Gerechtigkeit für die schrecklichen Morde erführen, schrieb Rutledge auf Twitter. Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, wollte noch am Montag mit der Generalstaatsanwaltschaft sowie der zuständigen Behörde über weitere Schritte beraten.
Haltbarkeit läuft ab
Hintergrund für die geplante Welle von Hinrichtungen ist, dass Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz aber ist höchst umstritten.
Eine Bundesrichterin bezog sich bei ihrer Entscheidung auch auf das Mittel. Laut Medienberichten argumentierte sie, falls die Häftlinge durch Midazolam nicht ausreichend betäubt werden, würden sie schwere Schmerzen erleiden, bevor sie sterben. Die Häftlinge hätten laut Verfassung das Recht, eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" anzufechten.
Midazolam soll die Häftlinge betäuben, bevor dann zwei weitere Mittel den Herztod herbeiführen. In der Vergangenheit hatte es beim Einsatz von Midazolam bei Hinrichtungen Berichte über qualvolle Tode gegeben. 2015 hatte das höchste US-Gericht die Beimischung der Substanz im Giftcocktail aber weiter erlaubt. Der Gebrauch des Mittels verstoße nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.
Gebrauch von Vecuronium untersagt
Außerdem hatte bereits am Freitag (Ortszeit) ein Bezirksrichter den Gebrauch des Mittels Vecuronium untersagt, das ebenfalls ein Teil der Giftmischung für die geplanten Exekutionen ist. Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mittel für Muskelentspannung an den Bundesstaat verkauft hatte. McKesson machte geltend, getäuscht worden zu sein. Der US-Staat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen. McKesson teilte mit, das Unternehmen behalte sich vor, erneut gegen die Verwendung seines Mittels vorzugehen.
US-Staaten haben zunehmend Nachschubprobleme bei Mitteln, die sie für Hinrichtungen verwenden wollen. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird, und weigern sich, Wirkstoffe für die Giftinjektionen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.
Gegen die geplante Serie von Hinrichtungen hatte es heftige Proteste gegeben. Mehrere hundert Menschen hatten am Freitag in Little Rock demonstriert, der Hauptstadt von Arkansas, darunter auch der Schauspieler Johnny Depp. Auch international hatte es Empörung gegeben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International etwa hatte Arkansas aufgefordert, die geplanten Hinrichtungen zu stoppen.