Für Psychiatrie-Aufenthalt

Gustl Mollath wird entschädigt

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57-Jähriger wurde in vollem Umfang freigesprochen.

Der ehemalige deutsche Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das Landgericht Regensburg (Bayern) hält ihn dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, in dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde.

Mollath kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt.

Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Elke Escher weder bei der Tat noch später. Damit stellte sie fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen.

Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Zu Mollaths Einweisung in die Psychiatrie trug damals auch seine Aussage bei, seine Frau, eine Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank, sowie mehrere ihrer Kollegen hätten Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen. 2012 wurde bekannt, das ein Teil von Mollaths Vorwürfen zutraf. Im August 2013 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg dann die sofortige Freilassung Mollaths sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens.

 

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