Keine Kaution

Komplizin der Sex-Agentin bleibt in Haft

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Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Freilassung von Vicky P. ein.

Kein Tag ohne neue Schlagzeilen im Spionage-Fall um Anna Chapman, das "russische Bondgirl" oder "Agentin 90-60-90" wie sie noch genannt wird. Eine mutmaßliche Komplizin der Sex-Agentin kommt nun vorerst doch nicht gegen Kaution auf freien Fuß. Die US-Staatsanwaltschaft legte am Dienstag (Ortszeit) Berufung gegen die Entscheidung eines Richters ein, der am Freitag der vorläufigen Freilassung der Verdächtigen Vicky P. gegen Auflagen zugestimmt hatte. Die Strafbehörde blockierte damit die mögliche Entlassung, da nun ein Richter über die Berufung entscheiden muss.

Hausarrest
Die in Peru geborene Journalistin war wegen des verlängerten Wochenendes um den Unabhängigkeitstag der USA noch nicht freigekommen. Sie wäre nach ihrer Entlassung gegen Zahlung von 250.000 Dollar (198.744 Euro) unter Hausarrest gestanden und hätte eine elektronische Fußfessel tragen müssen.

Angst vor Flucht
Die Frau soll einem mutmaßlichen elfköpfigen Ring von Geheimagenten angehören, der seit den 90er Jahren für den Kreml in den USA spioniert haben soll. Die US-Staatsanwaltschaft befürchtet, dass sich die in den USA gefassten Verdächtigen bei einer vorläufigen Freilassung nach Russland absetzen oder Zuflucht am Sitz der Vereinten Nationen in New York suchen könnten. Die Justizbehörde erhebt gegen sie nicht den offiziellen Vorwurf der Spionage. Sie wirft ihnen vor, sich nicht in den USA als Agenten registriert zu haben und einer Verschwörung zur Geldwäsche angehört zu haben.

Anhörung
Drei Verdächtige - Michail K., Natalja P. und Michail S. - sollen am Mittwoch (17.00 Uhr MESZ) vor einem Gericht in Alexandria im US-Staat Virginia angehört werden. Michail K. und Natalja P. lebten mit ihren beiden Kindern in einer Wohnung in Arlington. Sie hatten in der vergangenen Woche ihre tatsächliche Identität als russische Staatsbürger zu erkennen gegeben. Den beiden war wie Michail S. eine Freilassung auf Kaution verwehrt worden. Ein Richter entscheidet nun, ob der Fall vor Gericht kommt oder die Vorwürfe fallengelassen werden.

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