Das französische Gericht sah die jahrelange Täuschung als erwiesen an.
Im ersten Strafprozess um den weltweiten Verkauf von Brustimplantaten aus Billig-Silikon ist der Gründer des französischen Herstellerunternehmens PIP (Poly Implant Prothese) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 74 Jahre alte Jean-Claude Mas seine Kunden jahrelang bewusst getäuscht hat.
Auch die vier mitangeklagten ehemaligen Mitarbeiter von Mas seien schuldig gesprochen worden, berichtete VKI-Jurist Peter Kolba auf APA-Anfrage. Der Wiener Verein für Konsumenteninformation (VKI), der 73 geschädigte Frauen aus Österreich beim Verfahren in Frankreich vertritt, begrüßte in einer ersten Reaktion die Urteile und wird – sobald diese rechtskräftig sind – Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anmelden. So kann zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro Entschädigung erlangt werden. Die Zivilverfahren des VKI gegen den Haftpflichtversicherer der PIP, die Allianz Versicherung in Paris, sind dagegen weiterhin anhängig. Die Versicherung setzt nach wie vor darauf, Ansprüche von betroffenen Frauen der Verjährung auszusetzen.