wegen Beleidigung

Polizist schlägt Jugendlichen ins Gesicht

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In diesem Video schlägt ein Polizist einem Teenager wegen Beamten Beleidigung ins Gesicht. 

Hamburg. Das Dezernat prüft mit internen Ermittlungen der Hamburger Polizei den Vorfall. Das Geschehen ereignete sich am Samstagabend im Hamburger Stadtpark.

Gegen 19 Uhr hatten die Einsatzkräfte zwischen dem Stadtparksee und der Festwiese eine große Gruppe an Personen auf die Corona-Regeln hingewiesen. Die meisten in der Gruppe befolgten die Hinweise kommentarlos. Einzige Ausnahme war der auf dem Video zu sehende Jugendliche (15). Er ignorierte demnach die Aufforderung der Beamten und hinterfragte diese. Widerwillig kam er dann dem erteilten Platzverbot nach und entfernte sich in Richtung Festwiese. Dabei haben die Beamten ihn begleitet und wurden während dessen von dem Jugendlichen beleidigt und beschimpft.

Hautabschürfungen an Gesicht und Armen

Als Reaktion haben die Polizisten den Jugendlichen rechtlich belehren wollen. Dann sei es zu einer "Widerstandshandlung" des Jungen gekommen, der daraufhin zu Boden gebracht worden sei.  Selbst am Boden liegend, soll der Jugendliche noch Widerstand geleistet haben. Das Video wurde laut den Beamten in genau dieser Situation aufgenommen. Der Jugendliche soll später vor dem Dienstfahrzeug erneut aggressiv geworden sein. Aus diesem Grund haben die Polizisten den 15-jährigen gefesselt, ins Kommissariat 37 gebracht und von dort aus, per Telefon, die Eltern informiert. 

Trotz Hautabschürfungen an Gesicht und Armen, habe er jegliche Behandlung abgelehnt. Auch einer der an der Festnahme beteiligten Beamten, habe sich bei der Amtshandlung verletzt und sich zur Behandlung ins Bundeswehrkrankenhaus begeben. Neben verletzten Personen, hat auch der Streifenwagen eine Delle durch dem Vorfall davongetragen. 

 

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Das Video zeige laut Polizeibeamten nur einen Ausschnitt der Szene und würde nicht das tatsächliche Geschehen widerspiegeln. "Die Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolge immer auf Basis rechtlicher Vorgaben und erst, wenn dies aufgrund des Verhaltens erforderlich werde", so ein Sprecher. 

Dem wird in einer Stellungnahme angefügt: „Die Polizei ist zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt. Dessen Anwendung erfolgt nicht willkürlich, sondern immer auf Basis rechtlicher Vorgaben und erst, wenn dies aufgrund des gezeigten Verhaltens erforderlich wird. Natürlich sind solche Bilder nicht schön. Ein derartiges Einschreiten wird immer dokumentiert und ist jederzeit auch auf die Verhältnismäßigkeit überprüfbar.“ 

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