Nachträglich

Mildere Urteile für Pussy Riots

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Allerdings wurde die Haftstrafe nur um einen Monat abgekürzt.

Die russische Justiz hat das Urteil gegen die aus dem Straflager entlassenen Frauen der kremlkritischen Punkband Pussy Riot nachträglich geringfügig abgemildert. Die von Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina bereits verbüßte Strafe reduzierte das Moskauer Stadtgericht am Freitag um einen Monat auf ein Jahr und elf Monate Straflager.

Außerdem strich das Gericht aus dem Urteil wegen Rowdytums den Zusatz "aus religiösem Hass". Diese Korrektur kam auf Anweisung des obersten russischen Gerichts zustande. Der Anwalt der Frauen, Dmitri Dinse, verlangte die komplette Aufhebung des Urteils.

Zudem ist noch eine Klage von Pussy Riot gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. Die Aktivistinnen hatten im Februar 2012 mit einem Punkgebet in einer Kirche gegen die Wiederwahl von Wladimir Putin zum Präsidenten protestiert. Sie waren im Dezember 2013 im Zuge einer Amnestie kurz vor Haftende aus dem Straflager entlassen worden.

Tolokonnikowa und Aljochina halten sich nach eigener Darstellung im Kurznachrichtendienst Twitter derzeit in New York auf, wo sie unter anderem die frühere US-Außenministerin Hillary Clinton trafen. Die Frauen hatten unlängst auch in der russischen Olympiastadt Sotschi ein Protestlied gegen Putin veröffentlicht.

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