Angaben des Kreml

Putin will Studienkollegin zur Obersten Richterin Russlands machen

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Die 70 Jahre alte Irina Podnossowa, eine frühere Studienkollegin des russischen Präsidenten Wladimir Putin, soll nach Kremlangaben den Posten der Vorsitzenden des Obersten Gerichts in Moskau übernehmen.

Über die Kandidatur informierte am Donnerstag eine Kommission des Kreml, die sich unter anderem mit der Ernennung von Richtern befasst. Podnossowa wurde am 29. Oktober 1953 in Pskow geboren. Sie tritt die Nachfolge von Wjatscheslaw Lebedew an, der im Februar nach mehr als 30 Jahren an der Spitze des Obersten Gerichts im Alter von 80 Jahren gestorben war. Podnossowa hatte 1975 die Juristische Fakultät der Leningrader Staatlichen Universität absolviert - an der heutigen St. Petersburger Staatlichen Universität. Dort studierte sie gemeinsam mit Putin, wie die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass berichtete.

Der 71 Jahre alte Putin hat in der Vergangenheit immer wieder Freunde und Weggefährten aus seiner St. Petersburger Zeit sowie Verwandte auf lukrative Posten gehoben. Kremlkritiker beklagen eine verbreitete Freunderl- und Günstlingswirtschaft, mit deren Hilfe der Präsident seit langem auch seine Macht absichere. Putin hatte in der Vergangenheit auch die russische Verfassung ändern lassen, die ihm Schutz vor Strafverfolgung bietet. Podnossowa dürfte zusätzliche Gewähr geben, dass die Justiz in Russland im Sinne des Kremlchefs agiert.

International steht Putin, der vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben ist, in der Kritik, die Justiz zu einem Instrument politischer Willkür gemacht zu haben. In den vergangenen Jahren hatte insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg immer wieder russische Urteile gerügt, Klägern Recht gegeben und ihnen bisweilen Schmerzensgeld zugesprochen. Im Zuge seines Angriffskrieges gegen die Ukraine trat Russland nach 26 Jahren Mitgliedschaft 2022 aus dem Europarat aus – damit können sich Russen, die gegen Urteile in ihrer Heimat vorgehen wollen, nicht mehr an das Gericht in Straßburg wenden.

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