Kurioses Gesetz

Rückfällige Täter bekommen "Strafrabatt"

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Mehrfachstraftäter werden mit dem neuen Schweizer Strafrecht 'belohnt'.

Am 1. Jänner 2018 ist in der Schweiz ein neues Strafrecht in Kraft getreten. Wie der "Tages-Anzeiger" berichtet, dürfte dem Parlament dabei jedoch ein "gravierender" Fehler unterlaufen sein. Laut dem ehemaligen Bundesrichter Hans Mathys und dem St. Galler Kantonsrichter Patrick Guidon erhalten rückfällige Täter damit nämlich einen "erheblichen Strafrabatt".

Während im alten Gesetz verankert war, dass eine bedingte Strafe bei Rückfälligkeit des Täters in der Probezeit in eine unbedingte umgewandelt und eine zweite Strafe für die neue Tat verhängt wird, müssen die Richter seit Anfang dieses Jahres aus den Einzelstrafen zwingend eine Gesamtstrafe bilden, berichtet "20 Minuten". Das Problem daran: Sie muss milder sein als die Summe der Einzelstrafen.

"Kein Versehen"

Mathys und Guidon schilderten ihre Bedenken anhand eines fiktiven Beispiels: Kassiert ein Mann für eine versuchte Vergewaltigung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und wird in der Probezeit rückfällig, wobei es dieses Mal nicht beim Versuch bleibt, sieht das Gericht für die zweite Tat eine vierjährige Freiheitsstrafe vor. Laut dem alten Gesetz hätte der Täter daraufhin sechs Jahre Haft verbüßen müssen, während die Gesamtstrafe neuerdings nur noch "höchstens fünf Jahre" betragen dürfe, beklagen Guidon und Mathys.

SP-Ständerat Daniel Jositsch, der an der Revision beteiligt war, erklärte laut Schweizer Medien jedoch, dass es sich dabei nicht um ein Versehen handle. Er teile die Bedenken nicht. Auch das Bundesamt für Justiz ist von der Neuerung überzeugt, da es dem Gericht den notwendigen Spielraum gebe, eine angemessene Lösung zu finden, wenn bei einem Täter mehrere Freiheitsstrafen vorliegen.

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