Mann lebte zum Zeitpunkt des Gewinns schon acht Jahre von Frau getrennt.
Nach jahrelangem Streit um eine halbe Lottomillion muss ein Pensionist das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Das Gericht sollte klären, ob der Mann der Frau 242.500 Euro überlassen muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Lottoglücks im November 2008 schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Die Scheidung hatte er allerdings erst zwei Monate nach dem Geldsegen eingereicht.