Moskau dementiert

Ukraine zerstört zum ersten Mal russisches U-Boot

Der ukrainische Geheimdienst SBU hat nach eigenen Angaben bei einer Spezialoperation gegen die russische Schwarzmeerflotte ein U-Boot beschädigt und "praktisch außer Gefecht" gesetzt. 

Der Schlag sei erstmals mit einer Unterwasserdrohne vom Typ "Sub Sea Baby" gegen das U-Boot der Klasse "Warschawjanka" (NATO-Klassifizierung "Kilo") gelungen, teilte der SBU bei Telegram mit. Die russische Schwarzmeerflotte wies die Darstellung zurück.

Allerdings gab es schon mehrfach ukrainische Angriffe auf Schiffe in dem Hafen. Nach Angaben der russischen Kriegsmarine gab es zwar einen Angriff, der sei aber nicht erfolgreich gewesen. "Keines der Schiffe oder U-Boote der Schwarzmeerflotte, die in der Bucht des Marinestützpunktes Noworossijsk stationiert sind, oder ihre Besatzungen sind durch die Sabotageaktion zu Schaden gekommen, sie verrichten normal ihren Dienst", sagte der Leiter des Pressedienstes der russischen Schwarzmeerflotte, Alexej Ruljow.

SBU: U-Boot für Angriffe auf Ukraine benutzt

Der Geheimdienst in Kiew veröffentlichte auch ein Video, auf dem die Sprengung des Bootes zu sehen sein soll. "An Bord des U-Boots befanden sich vier Abschussvorrichtungen für Kalibr-Marschflugkörper, die der Feind für Angriffe auf das Gebiet der Ukraine einsetzt", begründete der SBU den Drohneneinsatz. Es habe sich um eine gemeinsame Operation der 13. Hauptabteilung für militärische Spionageabwehr des SBU und der ukrainischen Marine gehandelt.

Der Bau eines solchen U-Boots könnte Russland heute wegen der westlichen Sanktionen, die alles teurer machen, bis zu 500 Millionen Dollar (425 Millionen Euro) kosten, wie der SBU weiter mitteilte. Das gesprengte Boot war nach Darstellung des Geheimdienstes zuvor auf der von Russland annektierten Schwarzmeer-Halbinsel Krim stationiert gewesen. Es sei wegen früherer Angriffe mit ukrainischen Seedrohnen wie andere Kriegsschiffe aus der Bucht von Sewastopol nach Noworossijsk verlegt worden. Auf der Krim war es den ukrainischen Streitkräften eigenen Angaben nach bereits im August 2024 gelungen, ein U-Boot zu beschädigen.

Mit ihren Seedrohnen hatte die Ukraine zuletzt auch mehrfach Öltanker der so bezeichneten russischen Schattenflotte angegriffen. Die Ukraine verteidigt sich seit inzwischen fast vier Jahren gegen den russischen Angriffskrieg.

Attacke auf russische Erdgasverarbeitungsanlage

Außerdem attackierte die Ukraine eigenen Angaben zufolge eine Erdgasverarbeitungsanlage in der südrussischen Stadt Astrachan und eine Anlage zur Herstellung von Raketentreibstoff in der Region Rostow. In Astrachan seien Explosionen registriert worden, teilte der ukrainische Generalstab mit. Zudem sei die Anlage Kamenski getroffen worden, in der unter anderem Treibstoff für Iskander- und Kinschal-Raketen hergestellt werde, erklärte der Chef der ukrainischen Drohnenstreitkräfte.

Kremlchef Wladimir Putin unterschrieb unterdessen ein Gesetz, das die Verstaatlichung ungenutzten Wohnraums in den von russischen Truppen besetzten Gebieten der Ukraine ermöglicht. "Wohnhäuser, Wohnungen und Zimmer, die Anzeichen herrenlosen Eigentums tragen, werden als Besitz der Donezker Volksrepublik oder ihrer Gemeinden anerkannt", heißt es in Artikel 21. Gleichlautende Regelungen gibt es für die von Russland ebenfalls zumindest teilweise besetzten Gebiete Luhansk, Saporischschja und Cherson.

Das Gesetz sieht auch eine spätere Reprivatisierung der Wohnungen vor. Diese könnten etwa an Bürger übertragen werden, die ihre Bleibe durch ukrainische Angriffe verloren hätten, heißt es. Daneben wird den örtlichen Behörden aber auch die Möglichkeit eingeräumt, damit Dienstwohnungen für Beamte zu stellen.

Aus der Ostukraine sind nach Beginn der von Putin befohlenen Invasion Millionen Menschen vor Zerstörungen und Gewalt geflohen. Einige sind inzwischen zurückgekehrt - darunter auch in die inzwischen von Russland besetzten Gebiete. Viele haben sich aber inzwischen in anderen Teilen der Ukraine oder im Ausland niedergelassen. Diese Menschen, die bei der Flucht ihren oft im Privatbesitz befindlichen Wohnraum zurücklassen mussten, sind von der Regelung betroffen.

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