Dieser Streit stinkt bis zum Himmel. Der Besitzer eines Käseladens und seine Nachbarin sahen sich wieder vor Gericht.
In einem Streit um angeblich unangenehme Gerüche aus einem Käsegeschäft in Bayern hat am Dienstag ein Gericht in München ein Urteil gefällt. Es gab teils dem Inhaber des "Kasladens" in Bad Heilbrunn recht und teils der Nachbarin. In dem Verfahren ging es darum, ob Hausbewohner öffentlich davon sprechen dürfen, dass es stinkt und ihrem Ärger auch mit Aufklebern an dem Geschäft Luft machen dürfen.
Die Nachbarin hatte Pickerln angebracht, die eine geruchsbelästigte Nase zeigten. Das Gericht entschied nun, dass die Nachbarin die Aufkleber nicht mehr anbringen darf. Die Nachbarin dürfe aber weiter sagen, "dass es eine Geruchsbelästigung gibt und dass sie es als stinkend empfindet", erklärte eine Gerichtssprecherin. "Das ist eine Meinungsäußerung."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die sogenannte Käsefehde zieht sich seit Jahren hin und beschäftigte auch schon andere Gerichte.