Mord an Staatsanwalt

Ermittlungspanne - Bulgarien verurteilt

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Mysteriöses Verbrechen bis heute nicht aufgeklärt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien wegen mangelhafter Ermittlungen zu einem Mord am früheren stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Landes verurteilt. Die Richter in Straßburg sprachen den Hinterbliebenen von Nikolai Kolew am Donnerstag eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro zu. Die bulgarische Justiz hatte zugelassen, dass der damalige Generalstaatsanwalt Nikola Filtschew die Ermittlungen in dem Mordfall leitete - obwohl es Anzeichen dafür gab, dass der Chefankläger selbst für die Tat verantwortlich gewesen sein könnte.

Kolew war zwischen 1994 und 1997 stellvertretender Generalstaatsanwalt, anschließend arbeitete er als Staatsanwalt beim Obersten Berufungsgericht Bulgariens. Im Jänner 2001 wurde er auf Anordnung Filtschews plötzlich in den Ruhestand versetzt. Kolew hatte dem Generalstaatsanwalt immer wieder öffentlich vorgeworfen, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein und Gegenspieler mit Hilfe gefälschter Beweise strafrechtlich verfolgt zu haben. Mehrfach hatte Kolew die Befürchtung geäußert, Opfer eines Attentats zu werden.

Am 28. Dezember 2002 wurde Kolew ermordet in seinem Haus aufgefunden. Ein Zeuge und Angehörige machten umgehend Filtschew für die Tat verantwortlich. Trotz der eindeutigen Hinweise für einen ernsthaften Konflikt zwischen Kolew und Filtschew habe der Generalstaatsanwalt die Ermittlungen bis zum Ende seiner Amtszeit 2006 geleitet, kritisierten die Straßburger Richter. Die Ermittlungen im Mordfall Kolew wurden im September 2008 eingestellt, der Mörder wurde bis heute nicht gefunden.

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