Geld

300.000 Euro für Meinl-Gutachter

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Thomas Havranek wurde wegen Befangenheit als Gutachter abberufen.

Die Causa Meinl entwickelt sich immer mehr zum Behördenskandal. Im Zentrum steht der von der Staatsanwaltschaft Ende August 2008 bestellte Gutachter Thomas Havranek. Das Gericht hatte den Sachverständigen Anfang Juli 2009 wegen Befangenheit abberufen und damit einem Antrag der Meinl-Anwälte stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf Havranek und legte beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde gegen seine Abberufung ein. Eine Frist für die Entscheidung gibt es hier nicht.

Skandal 1
Die Kosten für die 10 Monate, die Havranek für die Staatsanwaltschaft bisher an der Expertise zu den Vorgängen bei Meinl European Land (MEL) gearbeitet hat, belaufen sich auf rund 300.000 Euro. Ergebnis ist ein Vorgutachten von mageren 25 Seiten, das 82 (!) Fehler enthält. Macht 12.000 Euro Steuergeld je Seite. Denn die Kosten trägt die Republik Österreich. Nur wenn es zum Prozess und zu einer Verurteilung kommt, kann sich der Staat das Geld eventuell von den Beklagten zurückholen.

Skandal 2
Wird Havraneks Abberufung bestätigt, muss ein anderer Gutachter von vorn beginnen. Das kostet mindestens noch einmal so viel Geld und Zeit. Sollte Havranek wieder eingesetzt werden, würde ihm ein zweiter Sachverständiger beigestellt, auch das kostet. Warum die Staatsanwaltschaft Havranek überhaupt bestellte und derart an ihm festhält, gilt in Juristenkreisen als nicht nachvollziehbar. Er ist Steuerberater und Fachmann für Corporate Governance, aber kein Experte für Kapitalmarktrecht, was in der konkreten Causa erforderlich wäre. Zudem hat er kaum Erfahrung als Gutachter in Strafrechtssachen.

Skandal 3
Dass Havranek 2007 einen Meinl-kritischen Zeitungskommentar verfasst hatte, hat er der Staatsanwaltschaft im Übrigen bei seiner Bestellung mitgeteilt. Die Behörde hatte also Kenntnis davon – verschwieg dieses Faktum aber in ihrer damaligen Aufforderung an die Beschuldigten, zur Gutachter-Ernennung Stellung zu nehmen. Genau jener Zeitungskommentar war aber jetzt die Begründung der Richterin, Havranek als befangen abzulehnen.

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