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Änderungen für Mieter

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Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Mieter.

Beim Auszug aus der Wohnung hat der Mieter das Recht auf einen Investitionsersatz für Heizthermen oder Geräte zur Warmwasseraufbereitung. (Anschaffungskosten minus 10 Prozent Abnutzung pro Jahr)

Die Kündigung einer Mietwohnung muss nicht mehr gerichtlich erfolgen. Ab 1. Oktober reicht ein Kündigungsschreiben an den Vermieter.

Teurer wird es für Mieter von Dachausbauten. Hier gilt zwar weiterhin der Kündigungsschutz, aber beim Mietzins gibt es keine Obergrenze mehr. Und die im Mietrechtsgesetz geregelte Erhaltungspflicht des Vermieters (etwa wenn es beim Dach hereinregnet) gilt hier nicht.

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